Ruhestand
„Rente kommt automatisch“: Renten-Irrtümer im Check
Die Rente kommt mit dem Renteneintrittsalter automatisch? Stimmt nicht. Aber das ist nur einer von zahlreichen Renten-Irrtümern. Die Mythen im Check.
Hamm – „Die Rente ist sicher.“ Der Satz hat sich 1986 in die Köpfe der Menschen eingebrannt. Gesagt hatte ihn der damalige Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm. Das bezweifeln viele Menschen mittlerweile aber. Zwar gibt es im Jahr 2024 noch eine weitere Rentenerhöhung. Die Zukunft scheint angesichts multipler globaler Krisen aber ungewiss. Zuletzt machte sogar die Nachricht die Runde, dass das Rentenniveau weiter sinke und Rentner, die nun in Rente gehen, weniger Geld erhalten. Wer keine böse Überraschung erleben will, sollte daher ein echter Renten-Experte werden. Höchste Zeit, um mit den gängigsten Irrtümern aufzuräumen:
1. Die Rente kommt automatisch, wenn man die Voraussetzungen erfüllt!
Das stimmt so nicht. Grundsätzlich gilt: Keine Rente ohne Antrag, in manchen Fällen muss auch de Arbeitsvertrag zum Renteneintritt gekündigt werden. „Ihre Rente müssen Sie schriftlich beantragen. Mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollten Sie Ihren Antrag stellen. Dann klappt es auch mit dem nahtlosen Übergang vom Job zur Rente“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung dazu. Ein Tipp von wa.de: Wenn die Rente nicht ausreicht, kann nicht nur Grundsicherung beantragt werden.
2. Auf die Witwenrente haben Ehemänner keinen Anspruch!
Das ist natürlich Quatsch. „Sowohl Frauen als auch Männer haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit und klärt den Irrtum auf. Finanztip.de verrät sogar etwas zur Höhe: „Nach dem Tod des Ehepartners erhältst Du dessen Rente drei Monate lang weiter, und zwar in voller Höhe. Danach bekommst Du in der Regel entweder eine kleine oder große Witwerrente. Also 25 oder 55 Prozent der letzten Rente des Verstorbenen.“
3. Besonders wichtig sind die letzten Jahre vor der Rente!
Wer hat Ihnen denn bitte diesen Renten-Floh ins Ohr gesetzt? Das ist nämlich auch nicht richtig. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen Ihrer letzten Arbeitsjahre ab, sondern resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben.“ Logisch natürlich in diesem Fall: „Nur wenn Sie in den letzten Jahren vor der Rente am höchsten verdienen, haben Sie in dieser Zeit einen besonders hohen Rentenzuwachs.“
4. Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen!
Die sogenannte Rente mit 63 ist aktuell in Mode – immer mehr Menschen beantragen sie. Aber die Aussage oben stimmt nur fast. „Wenn Sie 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge, allerdings erst nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Je nachdem, in welchem Jahr Sie geboren sind, liegt diese zwischen 63 und 65“, stellt die Deutsche Rentenversicherung klar. Und wichtig: Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird nach und nach schrittweise angehoben. Ab Geburtsjahr 1964 müssen Menschen sogar bis 67 arbeiten.
5. Wer vorzeitig in Rente geht, dessen Abschläge enden mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze!
Da hat sich sicherlich schon so manch ein Rentner verrechnet und musste plötzlich doch mit weniger Geld auskommen. Denn: Auch diese Aussage ist falsch. Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Vorsicht: Diese Abzüge bleiben auch nach Erreichen der Regelrentenzeit bestehen – und damit ein Leben lang.
6. Wer sich zur Rente etwas dazuverdient, der muss mit Kürzungen rechnen!
Nein, das stimmt nicht und gilt so nur in Ausnahmefällen. „Frührentner mit einem Nebenjob können seit dem 1. Januar 2023 beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird“, bestätigt die Deutsche Rentenversicherung. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze wurde in Deutschland nämlich abgeschafft. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, waren von der Hinzuverdienstgrenze ohnehin nicht betroffen. Sie durften schon vor einer Gesetzesänderung zu Beginn des Jahres 2023 ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen.
Eine Ausnahme bildet die Erwerbsminderungsrente. „Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
7. Frauen können schon im Alter von 60 Jahren in Rente gehen!
Das wäre für viele sicherlich ein Traum, er ist so aber nur für die wenigsten Frauen in Erfüllung gegangen. Das galt nämlich nur für Frauen, „die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind – und auch für sie nur dann, wenn sie ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hatten“, heißt es.
8. Die Rente muss voll versteuert werden!
Viele Rentner in Deutschland haben ohnehin schon keine hohe Rente. Wenn dann auch noch Steuern abgehen, bleibt oft am Ende des Monats nicht mehr viel übrig. Glücklicherweise muss die Rente allerdings nicht komplett versteuert werden. Noch nicht, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt:
- Wer 2022 in Rente gegangen ist, zahlt auf 82 Prozent der Rente Steuern.
- Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent.
- Steuerfrei ist nur, wessen Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 9744 Euro für Alleinstehende (für verheiratete Ehepaare das Doppelte) ist.
Der wa.de-Tipp: Eine Faustregel hilft dabei herauszufinden, wie hoch die Rente im Alter sein sollte.
9. Ostdeutsche bekommen weniger Rente!
Mit der Rentenerhöhung im Juli 2023 wurden die Renten in Ost und West angeglichen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben laut Deutscher Rentenversicherung Beschäftige im Osten sogar für das gleiche Gehalt mehr Rente als Beschäftige im Westen erhalten – nur in den absoluten Zahlen fiel dieser Betrag geringer aus.
10. Die Rente ist nicht sicher, das System ist am Ende!
Kommen wir zurück auf den bekannten Satz von Dr. Norbert Blüm – der offenbar noch immer Bestand hat, wenn man auf die Renten-Experten von „Finanztest“ vertraut. Die schreiben nämlich, dass das Rentensystem mit seinen rund 77 Millionen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern nicht vor dem Kollaps stehe. Im Gegenteil: Das Umlageverfahren schütze sogar recht zuverlässig vor unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten - weder Finanzkrise noch Corona-Pandemie hätten dem System nachhaltig Probleme bereitet.
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