Renteneintritt

Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben: Wer länger arbeiten muss

Arbeitnehmer in Deutschland fragen sich, wann sie in Rente gehen können. Wer Jahrgang 1964 oder jünger ist, muss länger arbeiten. Eine Tabelle zeigt das Rentenalter.

Hamm – Wer wie lange arbeiten gehen muss, bevor er oder sie in Rente gehen kann, ist in Deutschland klar geregelt: Der Gesetzgeber hat dafür ein bestimmtes Renteneintrittsalter festgelegt, ab dem man ohne Abschläge die Rente genießen kann. Wer vor 1964 geboren ist, hat dabei einen kleinen Vorteil. Ein anderer Jahrgang hat Pech.

Wer vor 1964 geboren ist, muss nicht bis 67 arbeiten und kann eher in Rente gehen

Menschen dieser Jahrgänge dürfen nämlich bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem Berufsleben ausscheiden, wenn sie 45 Arbeitsjahre nachweisen können. Dabei schaffen es manche sogar noch viel früher – wer genug verdient und viel sparen kann, könnte schon im Alter von 45 in Rente gehen.

Altersgrenze für Regelaltersrente ohne Abschläge wird schritteweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben

„Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947, wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Und: „Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.“ Die Regelaltersgrenzen gliedern sich also folgendermaßen:

GeburtsjahrAnhebung in MonatenRegelaltersgrenze
vor 1947065 Jahre
1947165 Jahre, 1 Monat
1948265 Jahre, 2 Monate
1949365 Jahre, 3 Monate
1950465 Jahre, 4 Monate
1951565 Jahre, 5 Monate
1952665 Jahre, 6 Monate
1953765 Jahre, 7 Monate
1954865 Jahre, 8 Monate
1955965 Jahre, 9 Monate
19561065 Jahre, 10 Monate
19571165 Jahre, 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre, 2 Monate
19601666 Jahre, 4 Monate
19611866 Jahre, 6 Monate
19622066 Jahre, 8 Monate
19632266 Jahre, 10 Monate
ab 19642467 Jahre

Keine Rente ohne Antrag

Wer in Rente gehen möchte und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, muss einen entsprechenden Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen. Die nötigen Antragsformulare lassen sich sogar bequem online downloaden. Doch Achtung: Der Rentenantrag sollte ungefähr drei Monate, also ein Vierteljahr, vor dem geplanten Renteneintritt beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingehen.

Für Menschen mit Schwerbehinderung gilt ein anderes Renteneintrittsalter

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So erklärt die Deutsche Rentenversicherung: „Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter.“ So wird beispielsweise die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Dazu muss eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden. Die Ausnahmen von der Rente mit 67 im Überblick:

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.

„Langjährig Versicherte“ können vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen

Als „langjährig Versicherte“ gelten Menschen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Dadurch dürfen sie bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Die Idee dahinter: Mit ihrer Lebensarbeitsleistung unterstützen sie das Rentensystem und werden dafür „belohnt“. Dabei kommt es nicht nur auf die reine Arbeitszeit in einer beitragspflichtigen Beschäftigung an. Weitere anrechenbare Zeiten sind:

  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigungen
  • Wehr- und Zivilpflicht
  • nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Bezug von Arbeitslosengeld
  • Bezug von Krankengeld
  • Kindererziehungszeiten

Nun ist Deutschland ein freies Land. Wer nicht will, wird also auch nicht gezwungen, bis zu seinem 67. Lebensalter zu arbeiten. Wer schon früher in Rente gehen möchte, aber die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies tun – er oder sie müsste dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen.

Renteneintritt mit 63 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Für alle, die mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente, die 2024 noch einmal erhöht werden dürfte, für langjährig Versicherte. Ein Renteneintritt wäre dann mit 63 Jahren möglich. Allerdings wird diesen Menschen pro Jahr ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von ihrer Rente abgezogen. Dieser Abschlag kann insgesamt bis zu 14,4 Prozent betragen – und hat ein Leben lang Bestand. „Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Das lohnt sich jedoch nicht immer“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Die Top 10 der besten Länder für die Rente im Ausland

Der Sandstrand in San Andres (Kolumbien).
Blick auf die Insel Kho Mak in Thailand
Der Hafen von Portofino, Genua in Italien
Étretat in der Normandie (Frankreich)
Die Top 10 der besten Länder für die Rente im Ausland

Es gibt nicht nur die gesetzliche Rente

Jeder sollte für sich also genau überlegen, wann er in Rente geht. Auch eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente könnte helfen, im Alter gut über die Runden zu kommen – vor der anstehenden Reform hat ein Riester-Experte aber einen klaren Tipp. Eine weitere Möglichkeit bietet zudem ein fremdes Land. Die Geschwister Carola und Oliver Leue aus NRW beispielsweise genießen ihre Rente in Bulgarien – generell fließen viele deutsche Rentengelder ins Ausland.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Dwi Anoraganingrum

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