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Zu wenig Rente? Rentner können nicht nur Grundsicherung beantragen

Alte Menschen haben in der Rente in Deutschland oft zu wenig Geld. Sie können Grundsicherung beantragen. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, wie Wohngeld.

Hamm – Die Grundsicherung ist laut der Bundeszentrale für politische Bildung eine „durch die Rentenreform 2001 beschlossene und am 1. Januar 2003 eingeführte Absicherung für ältere Menschen ab dem 65. Lebensjahr und für Bezieher der vollen Erwerbsminderungsrente, deren Rente oder sonstiges Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reicht.“ Beantragen kann sie im Grunde jeder, der eine Bedürftigkeit nachweisen kann. Es gibt einen Betrag, an dem man sich orientieren kann.

Grundsicherung für Rentner ist an Bedingungen geknüpft

Wer die Grundsicherung als Rentner beziehen möchte, muss entweder die Regelaltersgrenze – die übrigens schrittweise angehoben wird – überschritten haben oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sein. Das Erreichen der Regelaltersgrenze ist dabei der Zeitpunkt, an dem Arbeitnehmer die reguläre Altersrente erhalten – heißt im Umkehrschluss: Frührentnern steht die Grundsicherung nicht zu.

Wann aber können Rentner die Grundsicherung beantragen? Dabei hilft eine Faustregel. Die Deutsche Rentenversicherung rät: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Einmal genehmigt, ist sie zur Kostendeckung verschiedener Posten gedacht:

  • Notwendiger Lebensunterhalt
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen

Einkommen und Vermögen ausschlaggebend für Erhalt der Grundsicherung als Rentner

„Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch das Einkommen Ihres Ehepartners oder Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft wird berücksichtigt“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Unterschieden werden muss dabei, was zum Einkommen gehört und was nicht zum Einkommen gehört:

Gehört zum EinkommenGehört nicht zum Einkommen
Erwerbseinkommen30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1
Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland, auch die Riesterrente, wenn sie ausgezahlt wird (seit 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro beispielsweise der Riesterrente anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag frei)Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegtUnterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt
Elterngeld über 300 EuroElterngeld bis 300 Euro
Miet- und PachteinnahmenBis zu 250 Euro aus bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt)
KindergeldPflegegeld
KrankengeldLeistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen
ZinsenAktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Und auch beim Vermögen muss eine klare Abgrenzung erfolgen:

Zum Vermögen zählen:Nicht zum Vermögen zählen:
BargeldKleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden; bei Verheirateten oder Partnern 20.000 Euro)
WertpapiereFamilien- oder Erbstücke, wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt
SparguthabenAngemessener Hausrat
Haus- und GrundvermögenAngemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst nutzen, oder eine Wohnung
Pkwgefördertes Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihre angesparte Riesterrente aufzulösen - kommt die Riesterrente zur Auszahlung, wird sie aber teilweise als Einkommen berücksichtigt (siehe oben)

Höhe der Grundsicherung für Rentner lässt sich nicht pauschal beziffern

Viele fragen sich sicherlich auch, wie viel Grundsicherung sie erhalten. Das lässt sich allerdings erst sicher sagen, wenn der Antrag auf Grundsicherung genehmigt wurde. Das Sozialamt legt den Bedarf eines Rentners, der im Jahr 2024 noch mit einer saftigen Rentenerhöhung rechnen darf, im Einzelfall fest. Dieser hängt vom oben erwähnten Einkommen und Vermögen ab. Auch Einkünfte des Ehepartners werden berücksichtigt. Das gilt auch, wenn der Rentner, der den Antrag auf Grundsicherung stellt, nicht verheiratet oder verpartnert ist, aber in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft lebt.

Die Top 10 der besten Länder für die Rente im Ausland

Der Sandstrand in San Andres (Kolumbien).
Blick auf die Insel Kho Mak in Thailand
Der Hafen von Portofino, Genua in Italien
Étretat in der Normandie (Frankreich)
Die Top 10 der besten Länder für die Rente im Ausland

Die Grundsicherung ist aber nicht das einzige, das Rentner beantragen können, die zu wenig Rente zum Leben haben. Wenn das monatliche Nettoeinkommen eines Haushalts über dem Existenzminimum, aber unter der Einkommensgrenze für Wohngeld liegt, haben Rentner auch darauf Anspruch.

Wer als Rentner Wohngeld beziehen möchte, muss die Einkommensgrenze beachten

Diese Einkommensgrenze für Wohngeld ist abhängig von der monatlichen Bruttokaltmiete, also der Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten ohne Heizungskosten, und der sogenannten Mietstufe, die sich aus den Durchschnittsmieten des Wohnorts ergibt. Entscheidend ist auch die Zahl der Haushaltsmitglieder. Die Einkommensgrenze ist dabei mit der Wohngeldreform ab 2023 deutlich angehoben worden. Welche Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2023 gelten, zeigt folgende Tabelle:

Anzahl der HaushaltsmitgliederHöchsteinkommen für das Wohngeld nach Mietstufen
IIIIIIIVVVIVII
11.372 Euro1.405 Euro1.435 Euro1.466 Euro1.492 Euro1.516 Euro1.542 Euro
21.854 Euro1.896 Euro1.936 Euro1.976 Euro2.009 Euro2.041 Euro2.074 Euro
32.316 Euro2.365 Euro2.411 Euro2.458 Euro2.497 Euro2.534 Euro2.572 Euro
43.132 Euro3.197 Euro3.256 Euro3.318 Euro3.370 Euro3.419 Euro3.470 Euro
53.598 Euro3.668 Euro3.733 Euro3.801 Euro3.857 Euro3.911 Euro3.966 Euro
64.063 Euro4.137 Euro4.206 Euro4.277 Euro4.336 Euro4.395 Euro4.453 Euro
74.473 Euro4.550 Euro4.621 Euro4.694 Euro4.753 Euro4.816 Euro4.876 Euro
84.698 Euro4.769 Euro4.834 Euro4.900 Euro4.953 Euro5.012 Euro5.066 Euro

Doch Vorsicht: Es ist nicht möglich, Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen. Das zuständige Sozialamt und die Wohngeldstelle prüfen, was für den jeweiligen Rentner günstiger ist. Wer was beantragen kann, wenn die Rente nicht zum Leben reicht, wird also im Einzelfall genau geprüft.

Rubriklistenbild: © IMAGO/snapshot-photography/T.Seeliger

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