Regeln beachten
Vor der Rente kündigen? Sie sollten genau in Ihren Arbeitsvertrag schauen
Das Arbeitsleben endet, die Rente beginnt. Doch was viele gar nicht auf dem Schirm haben: Oft muss gekündigt werden, ehe man Rente bekommt. Worauf Sie achten müssen.
Hamm - Nach vielen Jahrzehnten harter Arbeit kommt es für die meisten Arbeitnehmer zum Übergang in das Rentner-Leben. Zuvor gilt es, sich mit einigen Themen zu befassen. Je nachdem, wann man geboren ist, ist das Renten-Eintrittsalter ein anderes. Und auch mit der Frage, wie viel Rente im Alter eigentlich benötigt wird, müssen sich angehende Pensionäre beschäftigen. Eine Thematik, die viele angesichts der startenden Rentenzeit nicht wirklich auf dem Schirm haben, ist das Ende des Arbeitsverhältnisses. Die große Frage ist nämlich: Muss ich den Job kündigen, wenn ich in Rente gehe?
Müssen Sie vor der Rente kündigen? Schauen Sie genau in Ihren Arbeitsvertrag
Eine eindeutige Antwort darauf kann nicht gegeben werden. Denn ob wirklich gekündigt werden muss, ehe Rente empfangen werden kann, hängt mit einigen Faktoren zusammen. Der wichtigste Indikator aber ist: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit Beginn der Rente automatisch endet, wird das auch eindeutig in Ihrem Arbeitsvertrag erwähnt.
Werfen Sie also einen genauen Blick in den Arbeitsvertrag. Wird in diesem eindeutig formuliert, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des regulären Renteneintrittsalters endet, können Sie aufatmen. Denn Sie müssen nicht tätig werden. Eine Kündigung ist nicht notwendig, der Beruf endet automatisch, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Sollte solch eine Klausel nicht in Ihrem Vertrag zu finden sein, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis einfach endet, sobald Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Laut Sozialverband Deutschland ist es dann tatsächlich notwendig, dass Sie Ihren Job kündigen, ehe Ihr Leben als Rentner beginnen kann. Wichtig ist hierbei auch, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten.
Müssen Sie den Job kündigen, wenn Sie in Rente gehen? In vielen Fällen ist das so
Ganz unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht, gibt es Fälle, in denen Sie auf jeden Fall Ihren Arbeitgeber informieren und eine Kündigung einreichen müssen. Die Variante, mit der viele Leute liebäugeln: die vorgezogene Rente. Möchten Sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze Rente in Anspruch nehmen, müssen Sie selbst tätig werden und das Arbeitsverhältnis aktiv beenden. Denn im Arbeitsvertrag kann lediglich der Beginn der Rente, die im Jahr 2024 noch einmal kräftig erhöht wird, mit dem Erreichen eines bestimmten Alters berücksichtigt werden, keine anderen Szenarien.
Auch, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und Sie bald eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie Ihren Job kündigen müssen. Hier kommt es aber wieder auf die genauen Umstände an. Geht es um eine teilweise Erwerbsminderungsrente, geht das Arbeitsverhältnis ohnehin weiter. Der Vertrag muss lediglich auf die verringerte Arbeitsstundenzahl angepasst werden.
Kündigen vor der Rente? Es kommt auf die Art der Rente an
Im Falle der vollen Erwerbsminderungsrente kann es mehrere Szenarien geben. Geht es um eine unbefristete Frührente, lohnt sich erneut ein Blick in den Arbeitsvertrag. Oft ist in diesem geregelt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald Ihnen eine solche gewährt wurde. Finden Sie diese Formulierung nicht im Vertrag, sollten Sie eine Kündigung einreichen.
Sollte die volle Erwerbsminderungsrente eine Befristung haben, ist eine Kündigung in der Regel nicht notwendig. Denn das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall meist nicht beendet, sondern ruhend. Sollten Sie hier allerdings Unsicherheiten haben, kann ein Gespräch mit der Personalabteilung klärend sein.
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