„Boomer“-Generation
Rente mit 63 abschlagsfrei – ohne Abzüge in den Ruhestand
Immer mehr Menschen wollen die sogenannte Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen. Wer im Ruhestand keine Abzüge haben möchte, muss allerdings beim Antrag etwas beachten.
Hamm – Wer älter ist und schon lange arbeitet, stellt sich zwangsläufig die Frage, wann er abschlagsfrei in Rente gehen an. Der Jahrgang 1964 hat dabei Pech, weil das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird – diese Arbeitskräfte sind daher in der Regel auch noch nicht an der Reihe. Die Anträge für die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren haben aber deutlich zugenommen. Umgangssprachlich wird sie oft noch „Rente mit 63“ genannt – das ist aufgrund des angehobenen Rentenalters aber nicht mehr ganz korrekt.
Rente ab 63 ohne Abschläge wird immer häufiger in Anspruch genommen
Die Bild beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Demnach gab es bis Ende September 2023 ungefähr 245.000 Anträge auf die sogenannte Rente ab 63 ohne Abschläge – immerhin knapp 17 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Grund ist recht simpel.
Aufgrund ihres Alters kommen zwangsläufig immer mehr Menschen der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Die „Boomer“ verabschieden sich nach und nach in den Ruhestand. Auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird das Renteneintrittsalter angehoben. Abschlagsfrei kann eigentlich schon jetzt niemand mehr mit 63 in Rente gehen.
Abzüge bei der Rente
„Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Wer früher in Rente gehen will, muss Wartezeit von 45 Jahren erfüllen
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine ‚Altersrente für besonders langjährig Versicherte‘ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als ‚Rente mit 63‘ bezeichnet.“
Der abschlagsfreie Renteneintritt zum vollendeten 63. Lebensjahr gelte allerdings nicht mehr für Versicherte, die 1953 oder später geboren wurden. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung, die auch ein Beispiel liefert: „Wer am 1. Juli 1959 geboren wurde, kann zum 1. September 2023 mit 64 Jahren und zwei Monaten diese Rente erhalten.“
Die Top 10 der besten Länder für die Rente im Ausland




Wer mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen möchte, muss einen Antrag stellen
Hier gilt aber auch wie bei jeder anderen Rentenart: keine Rente ohne Antrag. Die nötigen Antragsformulare lassen sich sogar bequem online downloaden. Doch Achtung: Der Rentenantrag sollte ungefähr drei Monate, also ein Vierteljahr, vor dem geplanten Renteneintritt beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingehen. Für den Rentenantrag werden verschiedene Dinge benötigt:
- Rentenversicherungsnummer
- Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
- Aktueller Stand bei Kranken- und Pflegeversicherung
- Steueridentifikationsnummer
- internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC
Laut dem Bild-Bericht gab es Ende April insgesamt 2,2 Millionen Nutzer dieser Rentenart. Die Kosten dafür lägen derzeit bei 3,7 Milliarden Euro im Monat. Noch mehr werden hinzukommen – die abschlagsfreie Rente mit 63 erlebt schließlich gerade einen Boom. Alle, die jetzt in den Ruhestand gehen, können sich zudem freuen – 2024 soll es noch mal eine saftige Rentenerhöhung geben.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Wolfgang Maria Weber