Ruhestand
Renteneintrittsalter steigt 2024 – ein Jahrgang muss nun länger arbeiten
Ab 2024 steigt das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten an. Ein Jahrgang muss dann bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten.
Hamm – Es ist schon längst kein Geheimnis mehr: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben. Ab Januar 2024 kommen nun noch andere Änderungen auf Rentner zu – der Jahrgang 1958 kann dann mit 66 Jahren in Rente gehen.
Altersgrenze für Renteneintritt wird ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten angehoben
„Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947, wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Und: „Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.“
Die Regelaltersgrenzen gliedern sich also folgendermaßen:
| Geburtsjahr | Anhebung in Monaten | Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| vor 1947 | 0 | 65 Jahre |
| 1947 | 1 | 65 Jahre, 1 Monat |
| 1948 | 2 | 65 Jahre, 2 Monate |
| 1949 | 3 | 65 Jahre, 3 Monate |
| 1950 | 4 | 65 Jahre, 4 Monate |
| 1951 | 5 | 65 Jahre, 5 Monate |
| 1952 | 6 | 65 Jahre, 6 Monate |
| 1953 | 7 | 65 Jahre, 7 Monate |
| 1954 | 8 | 65 Jahre, 8 Monate |
| 1955 | 9 | 65 Jahre, 9 Monate |
| 1956 | 10 | 65 Jahre, 10 Monate |
| 1957 | 11 | 65 Jahre, 11 Monate |
| 1958 | 12 | 66 Jahre |
| 1959 | 14 | 66 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 16 | 66 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 18 | 66 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 20 | 66 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 22 | 66 Jahre, 10 Monate |
| ab 1964 | 24 | 67 Jahre |
Jahrgang 1958 kann 2024 erst im Alter von 66 Jahren in Rente gehen
2024 kann also der Jahrgang 1958 in Rente gehen – allerdings eben erst mit 66 Jahren. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht. Diese soll auch vorerst nicht mehr erhört werden. „Danach, finde ich, ist auch mal gut“, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz noch unlängst bekräftigt. Wer mit 17 die Schule verlasse und eine Lehre beginne, habe 50 Jahre Arbeit vor der Rente vor sich. „50 Jahre ist eine ganz schön lange Zeit“, sagte er.
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Eine weitere Altersgrenze, die 2024 steigt, betrifft die sogenannte Rente mit 63, die zuletzt immer mehr Menschen beantragt haben. Diese abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nur in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. „Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dabei hat die „Rente ab 63“ schon längst nichts mehr mit dem namensstiftenden Alter zu tun.
Altersgrenze steigt auch bei der „Rente ab 63“
Auch hier ist bereits das Renteneintrittsalter gestiegen. Ab Januar 2024 steigt es, wie geplant, weiter. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Bei der als ‚Rente ab 63‘ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird.“
Wer trotzdem nun eher in Rente gehen möchte, sollte vielleicht über den Kauf von Rentenpunkten nachdenken. Zudem gibt es ein paar Tipps und Tricks, um teure Abzüge in der Rente zu vermeiden.
Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand