Sport- und Spielplätze, Parks, Denkmäler...
Stadt Hamm will Glasverbot erheblich ausweiten
HAMM - Die Stadt will das bestehende Glasverbot erheblich ausweiten – es soll künftig auf allen Spiel- und Sportplätzen, in Parkanlagen und an Denkmälern im gesamten Stadtgebiet gelten. Damit will die Stadt den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit weiter eindämmen.
Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann stellte jetzt die Neufassung einer entsprechenden „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ vor, über die der Rat am 5. März entscheiden soll. Darin ist auf Spiel- und Sportplätzen „das offene Mitführen von Glasflaschen, Gläsern und jeglichen sonstigen Behältnisse aus Glas“ untersagt – um Verletzungen durch Scherben zu vermeiden.
Gleiches gilt für Anlagen; unter diesen Oberbegriff fallen in der Neufassung nicht nur Parks und Friedhöfe, sondern auch Bodendenkmäler. Damit sollen
insbesondere die Ringanlagen vor den Folgen des exzessiven Alkoholkonsums geschützt werden. Ausgenommen vom Glasverbot ist auch nach der Neuregelung der Szene-Treffpunkt in den Nordringanlagen. Hunsteger verteidigte dies mit dem Interesse der Stadt, der Szene einen festen Ort zur Verfügung zu stellen.
Ein Glasverbot hatte die Stadt erstmals für die Karnevalstage 2010 erlassen. Ausschlaggebend waren damals die Zustände beim Rosenmontagszug 2009, als der Marktplatz nach Angaben von Ordnungsamtsleiter Jörg Wiesemeier wegen zahlreicher Scherben nicht mehr befahrbar war.
Das Glasverbot, das derzeit in der Innenstadt und Teilen von Hamm-Süden rund um die Uhr gilt, habe sich bewährt, sagte Wiesemeier. Beim letzten Rosenmontagszug habe man nur 20 Menschen diesbezüglich ansprechen müssen. Der
Oberbürgermeister bekannte sich ausdrücklich zum Glasverbot. Es sei die einzige Möglichkeit, hier auf Jugendliche einzuwirken. Mit der neuen Verordnung werde es parallel zu den bestehenden Regelungen „auf rechtssicherer Basis erlassen“.
Hier will die Stadt offenbar auch vorsorgen: Seit gut einem Jahr ist beim Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage der Piratenpartei gegen das Glasverbot in der Innenstadt anhängig. Würde das Gericht das Verbot tatsächlich kassieren, hätte die Stadt gleich ein neues Regelwerk parat.
Dabei ist der jetzt vorgelegte Entwurf wohl mit der heißen Nadel gestrickt: Im Paragraphen zum Glasverbot in Parkanlagen fehlte zunächst der entscheidende Satz. Er soll nachgeliefert werden. Bevor das neue Glasverbot wirksam wird, müssen Hunsteger zufolge alle Anlagen und Plätze ausgeschildert werden. Er rechne mit Kosten von einigen tausend Euro. - jf
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