Weniger striktes Glasverbot als in Hamm in Konstanz gekippt
KONSTANZ/HAMM - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt. Ein interessantes Urteil vor dem Hintergrund der in der Lippestadt anhaltenden Debatte um das Glasverbot in der Innenstadt.
Der Kläger gegen das Hammer Glasverbot, der Pirat Martin Kesztyüs, äußerte sich zum Mannheimer Urteil folgender Maßen: "Ich bin
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zuversichtlich, dass auch unser Verfahren Erfolg haben wird. Zu den mir zu Ohren gekommenen Argumenten pro Glasverbot kann ich Folgendes sagen: Zur Vermeidung von Gefahren auf Veranstaltungen hätte das zeitlich begrenzte Verbot vom Juli 2011 bereits ausgereicht. Dieses wurde aber am 1. November 2011 auf ein ständiges Verbot ausgeweitet, was seltsamer Weise nun gerade nicht den Drogenpavillon umfasst. Die Frage, die sich hier stellt ist, ob Glasflaschen oder die Nichtbeachtung des Rechtsstaats gefährlicher ist? Und wie konkret muss eine Gefahrenlage sein, um deswegen Verbote zu erlassen? Will man zum Beispiel auch das Autofahren verbieten, weil dadurch nachgewiesenermaßen Menschen umkommen?" Rechtlich sehen die Hammer Piraten gute Chancen, dass ihre Klage Erfolg haben wird, und dass sie damit im Sinne des Rechtsstaates handeln.
Lars Ritterhoff, Anwalt der Kläger in Konstanz, sagte: "Die Stadt Konstanz konnte in dem Verfahren nicht belegen, dass durch bloße Mitführung von Behältern aus zerbrechlichem Material eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Für die bloße Gefahrenvorsorge zu Lasten der Grundrechte der Bürger gibt es keine Rechtsgrundlage."