Glasverbot gilt auch an Karnevalstagen
HAMM - Das Glasverbot gilt auch an den Karnevalstagen nur in der Altstadt, im Bahnhofsviertel und in Hamm-Süden. Dort werde das Ordnungsamt allerdings die Einhaltung des Verbots überprüfen, sagte ein Stadtsprecher
Damit können Jecken dem Rosenmontagszug zumindest auf den ersten Metern mit der Flasche in der Hand zusehen. Der Abschnitt vom Kaufland-Parkplatz bis zur Alleestraßen-Unterführung fällt nicht unter das Innenstadt-Glasverbot. Dahinter sind Glasflaschen aber verboten. Die Stadt hofft so, wie in den Vorjahren die Zahl alkoholisierter Jugendlicher niedrig zu halten und alkoholbedingten Auseinandersetzungen vorzubeugen. Für die Überwachung werde praktisch der gesamte Ordnungsdienst mobilisiert, sagte der Stadtsprecher.
Über ein stadtweites Glasverbot auf Freizeitflächen (wie Spiel- und Bolzplätzen) soll der Rat in seiner nächsten Sitzung am 5. März beraten. Die entsprechende Vorlage sei aber noch nicht fertig, sagte der Sprecher. Es gebe noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Stadtverwaltung. - jf