Entlastung geplant
Höhere Steuern für Rentner 2024: Änderung kann teuer werden
Für Rentner ändert sich im Jahr 2024 vieles. Alle, die sich neu in den Ruhestand verabschieden, müssen mehr Steuern zahlen. Die Politik plant jedoch eine Entlastung.
Hamm – Rentner müssen im Jahr 2024 mit einigen Änderungen zurechtkommen. Eine wichtige davon, vor allem für Neurentner: Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung unlängst mit. Doch es ist wohl auch eine Entlastung geplant.
Steuerpflichtiger Rentenanteil steigt ab Januar 2024
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt ab Januar 2024 von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Die gute Nachricht für alle, die bereits in Rente sind: Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen. Je nach Höhe der Rente könnte es trotzdem teuer werden. Je höher die Rente, desto mehr Steuern fallen schließlich an.
Wichtig ist: Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. „Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. 2024 soll es die nächste Rentenerhöhung geben. Für viele Rentner fallen dann also auch mehr Steuern an, auch wenn die Erhöhung Schätzungen zufolge niedriger als 2023 ausfallen soll.
Politik plant Steuer-Entlastung für Rentner
Gut also, dass die Ampel-Koalition, die gerade erst eine Anhebung des CO₂-Preises verkündet hat, eine Steuerentlastung plant. Das Problem: Diese ist noch mit einem Fragezeichen versehen. „Der Gesetzgeber beabsichtigt, den steuerpflichtigen Rentenanteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt zu erhöhen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist derzeit allerdings noch nicht abgeschlossen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die Steuerbelastung würde dann also nur noch in 0,5-Prozent-Schritten steigen und erst im Jahr 2058 wären die vollen 100 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig.
Grundfreibetrag
Die Deutschen Rentenversicherung rechnet zum Grundfreibetrag dieses Beispiel vor: Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 10.905 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 10.908 Euro im Jahr 2023 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
Grundfreibetrag für Rentner steigt 2024
Wichtig ist dabei auch, dass der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.784 steigt. Dieser Wert ist insofern wichtig, als alle zu versteuernden Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Rentenbezieher, die sich nach allen Abzügen wie Werbungskosten etc. noch über dem Grundfreibetrag befinden, sind dann zu einer Steuererklärung verpflichtet. Vorsicht: Rentner müssen selbst darauf achten, ob sie eine abgeben müssen – und Nachzahlungen könnten auch noch Jahre später fällig werden.
Rentner sollten zudem beachten, dass das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. Das Renteneintrittsalter steigt also weiter an – sogar in Zwei-Monats-Schritten ab 2024. Ein Jahrgang muss deswegen nun auch bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten.
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