Extra-Geld bei kleinen Renten
Altersarmut vermeiden: Welche Zuschüsse Rentner beantragen können
Viele Senioren haben Geldsorgen. Die Rente ist oft dürftig. Es existieren jedoch Möglichkeiten, das Einkommen durch öffentliche Fördermittel zu erhöhen.
Hamm - In Deutschland liegt die durchschnittliche Rente nach 45 Arbeitsjahren bei 1505 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann für viele überraschend sein, wenn sie in den Ruhestand eintreten. Daher betont die Politik immer wieder die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Allerdings ist es nicht für jeden möglich, bei seinem Einkommen noch Geld zur Seite zu legen, was im Alter zu Altersarmut führen kann.
In solchen Situationen bietet der Staat verschiedene Unterstützungen an. Es gibt mehrere Zuschüsse, die Rentner mit geringem Einkommen beantragen können.
Wohngeld und Lastenzuschuss: Rentner können Hilfe bei den Wohnkosten bekommen
Rentner können finanzielle Unterstützung für ihre Wohnkosten erhalten. Sie können Wohngeld beantragen. Die Ampel-Regierung hat 2023 den Anspruch auf Wohngeld erheblich erweitert, sodass heute mehr Menschen Anspruch darauf haben als noch 2022. Laut dem Wohn- und Bauministerium erhalten Wohngeldberechtigte durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wohnort, der Größe der Wohnung und dem verwendeten Energieträger. Der Antrag kann beim zuständigen Bürgeramt gestellt werden. Mit dem Wohngeld-Rechner können Rentner im Voraus prüfen, ob sie Anspruch haben und einen Antrag stellen sollten. Den Rechner gibt es hier.
Es gibt auch einen weiteren Zuschuss, den Lastenzuschuss, der in der Rente bezogen werden kann, um die Wohnkosten zu mildern. Dieser gilt nur für Personen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung leben. Der Lastenzuschuss kann für folgende Kosten verwendet werden (Quelle: wohngeld.org):
- Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
- Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
- Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
- Heizkosten
- Verwaltungskosten
Der Antrag für den Lastenzuschuss wird, genau wie das Wohngeld, beim örtlichen Wohngeld-/Bürgeramt gestellt.
Unterstützung für Rentner in Armut: Das ist die Grundsicherung
Es gibt jedoch bestimmte Rentner, die keinen Anspruch auf Wohngeld und Lastenzuschuss haben. Dies betrifft diejenigen, die die Grundsicherung im Alter beziehen. Diese deckt bereits die Wohn- und Heizkosten von Bedürftigen ab, sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Die DRV gibt dazu folgenden Hinweis: „Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.015 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Rentner mit geringem Einkommen und wenig bis keinem Vermögen sollten daher einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Dieser Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt.
Grundrentenzuschlag: Für Rentner mit kleiner Rente trotz vieler Arbeitsjahre
Seit 2021 gibt es einen weiteren Zuschlag, den Grundrentenzuschlag, der automatisch an alle Berechtigten ausgezahlt wird. Rentner müssen also keinen Antrag stellen, die DRV berechnet den Grundrentenzuschlag selbstständig. Es ist jedoch hilfreich zu wissen, ob man den Zuschlag bereits erhält oder nicht.
Der Grundrentenzuschlag wird an Rentner ausgezahlt, die mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen ebenfalls zu diesen Grundrentenzeiten. Während der Berufsjahre muss das Einkommen im Durchschnitt weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen. 2024 beträgt das Durchschnittseinkommen laut DRV 45.358 Euro, davon sind 80 Prozent 36.286,40 Euro. Wer also sein ganzes Berufsleben lang weniger als 36.000 Euro pro Jahr verdient hat, erhält einen Grundrentenzuschlag.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge ausgezahlt. Der Zuschlag beträgt im Durchschnitt 86 Euro pro Monat.
Die DRV bietet auch einen Zuschuss für Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind. Dieser Zuschuss muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Bei freiwillig und privat versicherten Rentnern übernimmt die Rentenversicherung auf Antrag die Hälfte des Beitragssatzes, genau wie bei gesetzlich Versicherten. Da freiwillig und privat versicherte Rentner ihre Krankenkassenbeiträge selbst überweisen müssen, wird der Zuschuss zusammen mit der Rente von der DRV überwiesen. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die DRV die Beiträge direkt an die jeweilige Krankenkasse.
Bestattungskostenhilfe, Rentenausweis und mehr: Rentner können viele Zuschüsse bekommen
Neben diesen staatlichen Zuschüssen gibt es auch weitere Angebote, die Rentnern helfen können. Der Staat unterstützt beispielsweise bei den Kosten für eine Beerdigung, wenn die Kosten für die Beerdigung eines geliebten Menschen nicht selbst getragen werden können. Die Bestattungskostenhilfe wird beim Sozialamt beantragt.
Für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gibt es den Rentenausweis, den Rentner zu Beginn ihrer Rente erhalten. Mit diesem Ausweis können Rentner zahlreiche Ermäßigungen und Rabatte erhalten, zum Beispiel in Museen oder bei Veranstaltungen, aber auch für den öffentlichen Nahverkehr.
Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand
