Gesetzlich festgeschrieben

Krankenkassen erhöhen Beiträge – Rentner bekommen Zusatzbeitrag erst später zu spüren

In Deutschland sind im Jahr 2024 die Krankenkassenbeiträge gestiegen. Betroffene haben das schon bemerkt. Für Rentner gilt allerdings eine Ausnahme.

Hamm - Zum Jahr 2024 haben viele Krankenkassen in Deutschland ihre Zusatzbeiträge angehoben, einige haben ihn gar nicht verändert. Sofern sie von einer Erhöhung betroffen waren, haben gesetzlich Versicherte die Änderung bereits zum 1. Januar dieses Jahres auf ihrer Gehaltsabrechnung zu spüren bekommen. Bei Rentnern gab es allerdings eine Ausnahme.

Höhere Beiträge bei Krankenkassen – aber Rentner zahlen den Zusazubeitrag erst später

Denn die Rente für den Januar 2024 war genauso hoch wie ein Jahr zuvor. Das hat einen simplen Grund. „Ändert Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz, wirkt sich dies auf die Höhe Ihres Zusatzbeitrags aus der Rente erst nach zwei Monaten aus“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu. Dieser kann von Krankenkasse zu Krankenkasse ganz unterschiedlich sein. Das Bundesgesundheitsministerium legt zwar aufgrund einer Expertenschätzung jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest – für 2024 sind es 1,7 Prozent. Jede Krankenkasse kann allerdings selbst über die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrages entscheiden.

Änderungen des Krankenkassen-Beitrags schlagen sich erst zwei Monate später auf die Rente nieder

Damit steigt bei ihnen erst mit dem Monat März 2024 der Zusatzbeitrag. Das wiederum bedeutet, dass sich die Zahlung der monatliche Rente, die auch 2024 steigen soll, von diesem Zeitpunkt an verringert. So ist es gesetzlich vorgeschrieben. Änderungen des Krankenkassen-Beitrags schlagen sich generell immer erst zwei Monate später auf die Rente nieder. Das gilt bei Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen.

Die Änderung der Rentenzahlung durch den veränderten Krankenkassenbeitrag sehen Betroffene ganz einfach auf ihrem Kontoauszug. Lediglich in Ausnahmefällen versendet die Deutsche Rentenversicherung schriftliche Bescheide. Ein Beispiel dafür ist der Fall, dass die Rente – bei der Rente für langjährig Versicherte steigt 2024 der Abschlag – auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird. (mg/dpa)

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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