Ruhestand

Wer 1960 geboren ist, hat Glück: Jahrgang darf eher in Rente gehen

Vielen Menschen in Deutschland stellen sich diese Frage: Wann kann ich in Rente gehen? Der Jahrgang 1960 hat Glück. Er kann schon eher in den Ruhestand.

Hamm – Auf das Geburtsjahr kommt es an, wenn man bestimmen möchte, wann man ohne Abzüge in Rente gehen kann. Der Ruhestand kann für viele Arbeitnehmer in Deutschland aber besser früher als später kommen. Leider ist es allerdings so, dass das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. Der Jahrgang 1960 hat dabei noch vergleichsweise Glück.

Jahrgang 1960 kann vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen

Wer nämlich 1960 geboren ist, kann noch vor seinem 67. Geburtstag in Rente gehen – ohne Abzüge. Doch Achtung: Dafür ist, wie bei jeder anderen Rente eigentlich auch, ein Antrag nötig. Automatisch – das ist tatsächlich ein weit verbreiteter Irrtum – kommt die Rente nämlich nicht.

Hintergrund ist, wie eingangs schon erwähnt, dass das Renteneintrittsalter in Deutschland bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird es bis 2023 jährlich um einen Monat angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 gibt es dann eine Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Monate. Die Regelaltersgrenze ab 67 Jahren gilt erstmals für alle, die 1964 geboren sind. Die Regelaltersgrenzen gliedern sich also folgendermaßen:

GeburtsjahrAnhebung in MonatenRegelaltersgrenze
vor 1947065 Jahre
1947165 Jahre, 1 Monat
1948265 Jahre, 2 Monate
1949365 Jahre, 3 Monate
1950465 Jahre, 4 Monate
1951565 Jahre, 5 Monate
1952665 Jahre, 6 Monate
1953765 Jahre, 7 Monate
1954865 Jahre, 8 Monate
1955965 Jahre, 9 Monate
19561065 Jahre, 10 Monate
19571165 Jahre, 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre, 2 Monate
19601666 Jahre, 4 Monate
19611866 Jahre, 6 Monate
19622066 Jahre, 8 Monate
19632266 Jahre, 10 Monate
ab 19642467 Jahre

Jahrgang 190 hat reguläres Renteneintrittsalter von 66 Jahren und vier Monaten

Wer Jahrgang 1960 ist, für den gilt also ein reguläres Renteneintrittsalter von 66 Jahren und vier Monaten. Allerdings ist auch jetzt schon ein früherer Renteneintritt für diesen Jahrgang möglich. Nämlich dann, wenn ein Arbeitnehmer als „langjährig Versicherter“ gilt. Der Nachteil: Auch der Jahrgang 1960 müsste dabei Abzüge in Kauf nehmen.

Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer nämlich vorzeitig Rente beziehen will, werden ihm von der Rente 0,3 Prozent abgezogen. Ganz wichtig dabei: Dieser Abschlag bleibt lebenslang bestehen. Es könnte mitunter also um ziemlich viel Geld gehen. Dem lässt sich mit ein paar Tricks und Tipps allerdings entgegenwirken. Ebenfalls wichtig: Es werden nicht nur Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente) angerechnet, sondern auch:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Anrechnungszeiten aus Schwangerschaft, Krankheit, Studium oder Arbeitslosigkeit,
  • nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege von Angehörigen.

Früherer Renteneintritt ist möglich

Das hilft dann dabei, die 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, um als „langjährig Versicherter“ zu gelten und früher in Rente, die im März 2024 einen besonderen Auszahlungstermin hat, gehen zu können. Wer insgesamt sogar 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, gilt als „besonders langjährig Versicherter“. Auch dann ist ein früherer Renteneintritt möglich. Umgangssprachlich ist diese Regelung auch als Rente mit 63 bekannt.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, informiert man sich vorab darüber aber am besten immer bei der Deutschen Rentenversicherung – dort müsste man auch letztendlich einen entsprechenden Antrag stellen. Tipp: „Damit Sie Ihre Rentenleistung pünktlich zum Rentenbeginn erhalten, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Wir empfehlen, den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn

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