Dritte Antragsstufe

Bis zu 70 Prozent Zuschuss: Wer jetzt Anspruch auf Heizungsförderung hat

Wer seine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundlichere Variante austauschen möchte, erhält einen satten Zuschuss vom Staat. Eine weitere Antragsstufe wurde nun gezündet.

Hamm – Heizen soll in Deutschland umweltfreundlicher werden, das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Sie hat aus diesem Grund das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht. Die Idee dahinter: Durch finanzielle Förderung Anreize schaffen, alte Technik im Gebäude gegen neue und sauberere auszutauschen. Ab sofort können alle Haus- und Wohnungseigentümer staatliche Unterstützung für den Wechsel von alten Gas- und Ölheizungen zu umweltfreundlicheren Alternativen beantragen.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss: Wer jetzt Anspruch auf Heizungsförderung hat

In einem ersten Schritt durften ab Ende Februar 2024 bereits Privatpersonen einen Förderantrag für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus bei der staatlichen KfW-Bank stellen, seit Ende Mai sind Anträge für Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern sowie von Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. Am 27. August zündete die dritte Antragsstufe. Jetzt können auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge bei der Förderbank stellen.

Alte Heizung gegen eine neue, umweltfreundlichere tauschen: Dafür bekommen Haus- und Wohnungseigentümer staatliche Unterstützung.

Mit der dritten Runde der Förderung des Heizungsgesetzes ist das Verfahren nun für alle geplanten Gruppen zugänglich. Wichtig: Gefördert wird nur, solange das Geld reicht. „Wir gehen davon aus, dass ausreichend Bundes­mittel zur Ver­fügung stehen“, heißt es auf der Seite der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Aber: „Es besteht kein Rechts­anspruch auf die Förderung.“ Wer sicher gehen will, sollte also schnell einen Antrag bei der KfW stellen.

Energiewende beschleunigen durch Heizungstausch mit Geld vom Staat

Die KfW förderte den Kauf und die Installation folgender Anlagen:

  • Solarthermische Anlagen
  • Bio­masse­heizungen
  • Elektrisch ange­triebene Wärme­pumpen
  • Brenn­stoff­zellen­heizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen

Zudem wird der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie die Fachplanung und Bauleitung durch einen Experten für Energieeffizienz gefördert.

Ab 2025 dürfen alte Kaminöfen nicht mehr brennen. Welche Regeln dann gelten und wo es Probleme gibt, erklärt ein Schornsteinfeger.

Heizungsförderung: Mindestens 30 Prozent, dazu kommen Boni

Wer seine alte Heizung loswerden und gegen eine neue austauschen möchte, sollte über einen Antrag nachdenken, denn Zuschuss knabbert ein fettes Stück der Kosten weg. Unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt, ist eine Mindestförderung von 30 Prozent vorgesehen. Je nach Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungsaustauschs werden sogar bis zu 70 Prozent Zuschuss gewährt. Folgende Boni gibt es:

  • Einkommensbonus: Für Eigentümer, die ihr Eigentum selbst nutzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent vorgesehen.
  • Geschwindigkeitsbonus: Bis 2028 gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer. Ab 2029 soll der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Ab 2037 entfällt der Bonus.
  • Effizienzbonus: Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es laut Ministerium einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent.

Das neue Heizungsgesetz schreibt generell vor, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelungen gelten jedoch zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden.

Auch das Land Nordrhein-Westfalen will mit finanziellen Anreizen die Energiewende forcieren. Bürger sollen vom Bau von Windrädern direkt profitieren und Geld erhalten. Im Oktober wurde auch die NRW-Landesbauordnung geändert - mit Verschärfungen des Schottergarten-Vebots.

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

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