Gesetzesnovelle

Wie hoch die Förderung beim Heizungstausch? Was Sie über den Klimabonus wissen müssen

In Zukunft müssen Millionen Heizungen gegen umweltfreundlichere Systeme ausgetauscht werden. Dafür gibt es eine Förderung und womöglich einen Klimabonus.

Hamm - Heizen soll in Deutschland umweltfreundlicher werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Hinter diesem Silbenmonster verbirgt sich der schrittweise Abschied von Gas- und Ölheizungen im Sinne des Klimaschutzes. Schon ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Klimabonus I, II und III: So hoch ist die Förderung beim Heizungstausch

Wichtig: Wer eine funktionierende Heizung hat, muss nicht handeln, denn das Gesetz beinhaltet keine sofortige Austauschpflicht. Für den Fall, dass ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es zudem Übergangsfristen. Um finanzielle Härten abzufedern, ist darüber hinaus ein neues Fördersystem vorgesehen, das einen sogenannten gestaffelten Klimabonus vorsieht. Wer bekommt die Förderung? Und unter welchen Voraussetzungen?

Aktuell wird der Heizungsaustausch einem Papier der Bundesregierung zufolge je nach Technologie in Höhe von 10 bis zu 40 Prozent bezuschusst. Künftig soll es für alle, die in der eigenen Immobilie wohnen, eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben.

Förderung beim Heizungstausch: Die drei Stufen des Klimabonus

Zusätzlich zu dieser Förderung gibt es nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag noch Zuschläge in Form eines dreistufigen Klimabonus. Das bedeuten Klimaschutz I, II und III:

  • Klimabonus I: Vom Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent sollen Bürger profitieren, die auf eine umweltfreundliche Heizung umstellen, obwohl sie noch nicht dazu verpflichtet sind. Den Bonus gibt es für den Austausch von Kohleöfen sowie Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Den Bonus kann auch erhalten, wer seine Immobilie schon vor 2002 bewohnt hat oder älter als 80 Jahre ist. Den Bonus erhalten auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen wie Wohngeld.
  • Klimabonus II: Der Klimabonus II von 10 Prozent richtet sich an Verbraucher, die ihre Heizung austauschen müssen, dies aber fünf Jahre früher tun als nötig. Ab 2024 sind Systeme förderfähig, die älter als 40 Jahre sind, ab 2025 solche, die älter als 35 Jahre sind, und ab 2026 solche, die älter als 30 Jahre sind. Durch die Staffelung sollen Handwerksbetriebe und Heizungsbauer entlastet werden.
  • Klimabonus III: Der Klimabonus III in Höhe von 10 Prozent wird für sogenannte Havariefälle gewährt, also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind und so kaputt, dass sie nicht mehr repariert werden können. Die neue Heizung muss mit mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden.

11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?

Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
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Das Gesetz zum Heizungstausch wird mittel- bis langfristig die Technik in den allermeisten der 41 Millionen Haushalte in Deutschland umkrempeln, denn nach aktuellen Erhebungen wird fast die Hälfte mit Erdgas geheizt, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent.

Die Heizkosten waren 2022 sehr hoch. Wer viel für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Holz bezahlt hat, kann sich womöglich Geld zurückholen. Ein Rechner zeigt, wie viel.

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Illustration

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