Ausgebrannt

Verbot von älteren Kaminöfen: Hammer Schornsteinfeger erklärt Regeln

Ab 2025 dürfen alte Kaminöfen nicht mehr brennen. Welche Regeln dann gelten und wo es Probleme gibt, erklärt ein Hammer Schornsteinfeger.

Hamm – Die Zeit für ältere Kaminöfen läuft am 31. Dezember ab. Die Schornsteinfeger können aber nicht durchsetzen, dass sie nicht weiter betrieben werden.

Kein Feuer mehr in alte Kaminöfen: Diese Jahrgänge sind betroffen

Bezirksschornsteinfeger Björn Krause aus Hamm muss dem einen oder anderen seiner Kunden in diesen Tagen eine unwillkommene Nachricht überbringen: Sie dürfen ihren Kaminofen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betreiben. Danach ist nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Schluss.

Betroffen sind alle Kaminöfen, die bis zum 21. März 2010 gebaut wurden. Der Grund ist: Der Gesetzgeber geht von zu hohen Abgaswerten, insbesondere bei den Feinstaubemissionen bei älteren Öfen aus. Wer einen solchen Ofen hat, dem bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder er kauft sich einen neuen Ofen oder er rüstete den alten mit einem Feinstaubfilter nach.

Alte Kaminöfen: So kann das Alter überprüft werden

Nicht alle Kaminofen-Eigentümer dürften wissen, wann ihr Ofen eingebaut wurde – zum Beispiel, wenn sie das Haus oder die Wohnung schon mit Ofen gekauft haben. Sie können das Alter leicht selbst überprüfen. „Fast immer gibt es auf der Rückseite des Ofens ein Typenschild“, erklärt der Schornsteinfegermeister.

Schornsteinfegermeister Björn Krause hat für einige seiner Kunden eine unangenehme Nachricht.

Entweder ist dort das Baujahr schon vermerkt – oder die Eigentümer können online in einer Liste des Zentralverbands Sanitär, Heizung, Klima nachschauen. In der Liste finden sich alle Hersteller und alle Kaminöfen mit dem Vermerk, ob und bis wann sie stillgelegt werden müssen.

Nicht das erste Mal: Diese Kaminöfen dürfen schon nicht mehr brennen

Das Nachrüsten mit einem Feinstaubfilter dürfte für die meisten Kaminöfen jedoch zu teuer sein. Krause schätzt die Kosten auf rund 2500 Euro. Das Geld lässt sich besser in einen neuen Ofen investieren. „Einen solchen Filter bauen sich eigentlich nur diejenigen ein, die einen teuren, eigens gebauten Kachelofen haben“, sagt der Schornsteinfegermeister.

Er und seine Berufskollegen stehen jedoch vor einem Problem, wenn Eigentümer ihre alten Öfen trotz des Verbots auch nach dem 31. Januar 2024 weiter betreiben. „Bisher gibt es in NRW keine Bestimmungen, welche Behörde das Verbot durchsetzen soll“, erläutert Krause. Die Schornsteinfeger selbst sind nicht dazu befugt.

Mit dem Problem leben er und seine Berufskollegen schon länger. Öfen, die vor dem 31. Dezember 1994 gebaut wurden, hätten eigentlich schon bis Ende 2020 stillgelegt werden müssen. „Auch davon sind noch einige in Betrieb“, weiß Krause aus Erfahrung.

Neuer Ofen oder nachrüsten? Das rät der Hammer Schornsteinfeger

Falls das Land NRW doch noch Ausführungsbestimmungen zu dem Bundesgesetz erlässt, geht er davon aus, dass die Ordnungsämter zuständig werden. Möglicherweise droht den Eigentümern von älteren Kaminöfen aber auch dann nicht sofort ein Bußgeld, wenn sie den Ofen nicht stillgelegt haben. „Erfahrungsgemäß verschicken die Ämter erst einmal eine Erinnerung und setzen eine Frist“, sagt er.

Krause rät allen seinen Kunden trotzdem, alte Öfen auszutauschen – nicht nur, weil sie die Umwelt dann weniger belasten. „Erfahrungsgemäß heizen neue Öfen besser und sind viel sparsamer. Es bringt auch finanziell nichts, an dem alten Ofen festzuhalten“, sagt er. Nach seinen Erfahrungen sind alte Öfen auch oft überdimensioniert. „Eine Leistung von fünf bis sechs Kilowatt reicht selbst für 80 Quadratmeter völlig aus“, rät er.

Verbot für alte Kaminöfen: die Ausnahmen

Eine Ausnahme sind offene Kamine: Für sie gelten die Grenzwerte des Gesetzes nicht. Sie dürfen dafür aber nur gelegentlich betrieben werden. „Zu Weihnachten, zu Silvester und vielleicht auch noch zum Geburtstag“, erklärt der Schornsteinfeger. Sie häufiger zu befeuern sei auch sinnlos, erklärt er. „Offene Kamine wärmen nicht, sondern sorgen nur für ein schönes Ambiente.“

Es soll niemand meinen, der Bezirksschornsteinfeger merkt nicht, wie oft Feuer im Kamin gebrannt hat. „Das sehen wir an der Rußbildung, wenn wir den Kamin kehren“, erklärt Krause. Mit Ausreden muss ihm da niemand kommen.

Rubriklistenbild: © Göran Isleib

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