Bürgerenergiegesetz
Geld für viele Bürger: Neues NRW-Gesetz gilt ab 1. Januar 2024
In NRW tritt am 1. Januar 2024 ein Gesetz in Kraft, das den Widerstand gegen die Anlagen brechen soll. Mehr Windräder sollen her. Bürger sollen Geld erhalten.
Hamm - Windkraft ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Mehr Windräder sollen her, und zwar schnell. Das Verständnis vieler Menschen endet jedoch, sobald eines davon in ihrer Nachbarschaft gebaut werden soll. Sie fürchten Infraschall, Schattenwurf, eine kaputte Aussicht - und ziehen vor Gericht. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will nun per Gesetz den Widerstand gegen Windenergieanlagen brechen - und zwar mit Geld direkt für Bürger.
Bürgerenergiegesetz: So profitieren Anwohner in NRW von neuen Windrädern
Mit dem „Bürgerenergiegesetz NRW“ (offiziell: Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen), das am 15. Dezember 2023 im Landtag beschlossen wurde und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, verpflichtet die schwarz-grüne Landesregierung Betreiber von Windkraft-Anlagen, Bürger und Kommunen finanziell zu beteiligen. Wer in NRW also eine neue Windenergie-Anlage baut oder eine Anlage vollständig erneuert („Repowering“), muss Anwohner und umliegende Gemeinden künftig am Profit beteiligen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen“, hieß es in dem nun beschlossenen Gesetzentwurf des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Anders formuliert: Ihr bekommt Geld, dafür lasst ihr das mit den Klagen sein.
Hat eine Stadt mehr Geld, ist das prinzipiell gut für alle Einwohner. Interessant ist das Gesetz jedoch auch für einzelne Bürger. Für sie wird es in Paragraf 7, Absatz 3, interessant. Darin werden „pauschale Leistungen an einen definierten Kreis von Anwohnerinnen und Anwohner“ als Möglichkeit der finanziellen Beteiligung genannt.
Bürgerenergiegesetz NRW: Geld verdienen statt vor Gericht ziehen
Wer jetzt schon vom großen Geld träumt, sollte wissen: Die finanzielle Beteiligung ist nur bei Windkraftanlagen verpflichtend, die aktuell noch nicht gebaut oder genehmigt worden sind. Nachbarn alter Anlagen profitieren nicht von dem neuen Gesetz. Im Oktober wurde die NRW-Landesbauordnung geändert - mit Verschärfungen des Schottergarten-Vebots.
Das neue Gesetz etabliert in NRW eine Pflicht für die Projektträger, Anwohner und Gemeinden im näheren Umkreis von Windenergievorhaben direkt oder indirekt an den Einnahmen zu beteiligen. Die Regierungsfraktionen haben dazu in ihrem umstrittenen Änderungsantrag einen breiten Fächer von Optionen definiert: Das reicht von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft oder sogar dem Kauf eines Windrads über vergünstigte lokale Stromtarife oder pauschale Zahlungen an einen definierten Kreis von Anwohnern bis hin zur Finanzierung gemeinnütziger Stiftungen oder Vereine.
Bürgerenergiegesetz NRW tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft
Kommt der Träger seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nach, hat er eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde an die beteiligungsberechtigten Gemeinden zu zahlen, sofern diese einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Gesetz sollte bereits am 13. Dezember beschlossen werden, doch es gab harten Widerstand aus der Opposition. Der FDP-Fraktionschef Henning Höne versuchte, die Verabschiedung des Gesetzes am letzten Plenartag dieses Jahres noch per Eilantrag vor dem Landesverfassungsgericht zu verhindern. Aus seiner Sicht hatten die Regierungsfraktionen ihren zwölfseitigen Änderungsantrag zu kurzfristig eingebracht, um das Gesetzesvorhaben noch ordnungsgemäß beraten zu können. Das Gericht folgte seinem Antrag jedoch nicht, so dass das Gesetz - zwar zwei Tage später als ursprünglich geplant - doch in dritter Lesung den Landtag passierte.
Um den Ausbau der Windkraftanlagen voranzutreiben, hatte der Landtag bereits Ende August den pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abgeschafft. Anwohner aus Ahlen im Münsterland fühlen sich deswegen hintergangen - es regt sich Widerstand.
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