Termin am 14. September

Kommunalwahl in NRW 2025: Frist und alle wichtigen Infos zur Briefwahl

Bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 können Wahlberechtigte in NRW per Brief ihre Stimme abgeben. Doch sind wichtige Fristen bei der Briefwahl zu beachten.

Hamm - Am 14. September 2025 werden in Nordrhein-Westfalen die Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen sowie die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte neu gewählt. Der Gang zur Urne ist dabei keine Pflicht. Die Wählerinnen und Wähler können auch bequem von Zuhause aus wählen. Die Briefwahl wird immer beliebter. Doch es gibt einiges zu beachten.

Vor der Kommunalwahl in NRW erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese wird im August verschickt und enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl, zum Beispiel die Adresse des Wahllokals sowie eine Erklärung zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann entweder schriftlich oder persönlich gestellt werden.

Fristen für die Briefwahl bei der Kommunalwahl 2025 in NRW

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum 12. September, 15 Uhr, beantragt werden. Bekanntlich gilt aber: Je früher dies geschieht, desto besser. Denn so ist ausgeschlossen, dass es vor der Kommunalwahl zu Zeitdruck kommt. Eine Zustellung am nächsten Tag, also am Samstag vor der Wahl, kann nämlich nicht sichergestellt werden. Vor allem die Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlunterlagen wieder per Post zurückschicken möchten, sollten den zeitlichen Aspekt berücksichtigen.

Kommunalwahl NRW 2025

Die Kommune ist in Deutschland die kleinste politische Einheit. Dabei kann es sich um Großstädte wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund handeln, aber auch um kleine selbstständige Dörfer. In NRW gibt es 396 Kommunen, wovon 23 Großstädte den Status einer kreisfreien Stadt haben. Der Rest ist in 31 Landkreise zusammengefasst. Bei der Kommunalwahl in NRW 2025 werden die Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen sowie die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte neu gewählt. Außerdem finden am 14. September neben der Kommunalwahl auch die Wahlen des Ruhrparlaments und der Integrationsräte statt. 

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der jeweiligen Gemeinde eingegangen sein, dann wird auch die Prognose erwartet. Wer seine ausgefüllten Stimmzettel per Post zurücksenden möchte, sollte den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 11. September, in den Briefkasten geworfen haben. Nur dann kann die Post eine rechtzeitige Zustellung garantieren.

Wem der Postweg zu unsicher ist, der kann seine Briefwahlunterlagen auch persönlich bei den auf den Wahlunterlagen angegebenen örtlichen Wahlbüros abgeben beziehungsweise dort in den Briefkasten werfen.

Die Fristen zur Briefwahl bei der Kommunalwahl 2025 in NRW im Überblick:

  • August: Versand der Wahlbenachrichtigung
  • 11. September: Frist für eine garantierte Zustellung der Wahlbriefe per Post
  • 12. September, 15 Uhr: Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (allerdings keine Garantie auf rechtzeitige Zustellung)
  • 14. September, 18 Uhr: Alle Briefwahlunterlagen müssen bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt eingegangen sein

Rubriklistenbild: © Peter Dahm

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