Regeln für die Stimmabgabe

Wer darf wählen? Wahlalter und Wahlrecht bei der Kommunalwahl 2025 in NRW

Am 14. September findet die Kommunalwahl in NRW statt. Aber wer darf überhaupt am Sonntag wählen – und ab welchem Alter darf man den Stimmzettel abgeben?

Hamm - Und schon sind wieder fünf Jahre vorbei: 2025 steht die Kommunalwahl in NRW an. Als Termin wurde der 14. September festgesetzt. Das Datum für eventuelle Stichwahlen ist der 28. September. Dann geht es fünf Jahre nach der letzten Kommunalwahl wieder darum, dass Stadt- und Gemeinderäte, Kreisetage, Bezirksvertretungen sowie Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte gewählt werden. Aber wer darf an dem Tag eigentlich mit dem Stimmzettel zur Urne?

Am 14. September 2025 findet in NRW die Kommunalwahl statt (Symbolbild)
AbstimmungKommunalwahl
WahlsystemPersonalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
LegislaturperiodeFünf Jahre
Letzter Termin13. September 2020
Nächster Termin14. September 2025

Kommunalwahl in NRW 2025: Wie alt müssen Wähler sein?

Eine Frage, die man sich immer wieder stellt, ist die nach dem Wahlalter. So war es bei der Europawahl 2024 zum ersten Mal möglich, dass auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren wählen durften. Bei der Bundestagswahl 2025 hingegen galt noch klipp und klar: Nur wer volljährig ist, ist wahlberechtigt. Und wie sieht es nun bei der Kommunalwahl in NRW aus?

Auch das ist klar geregelt: Die Wähler müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Bei der Kommunalwahl entscheiden wie bei der letzten Europawahl also nicht nur Volljährige, sondern auch 16- und 17-Jährige, wie das Ergebnis aussehen wird.

Wer darf bei der Kommunalwahl 2025 in NRW seine Stimme abgeben?

Ob man sich bei der Kommunalwahl in NRW beteiligen darf oder nicht, hängt aber nicht nur vom Alter ab. Es müssen auch andere Voraussetzungen erfüllt sein. Generell wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige der anderen 26 EU Mitgliedstatten.

Diese müssen mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet, also in der jeweiligen Gemeinde, der jeweiligen Stadt beziehungsweise im Landkreis wohnen. Wer nicht offiziell in der jeweiligen Kommune gemeldet ist, aber nachweislich gewöhnlich dort lebt, kann ebenfalls als wahlberechtigt gelten.

Das betrifft zum Beispiel Studierende, die nicht umgemeldet sind, aber den Großteil des Jahres in der Unistadt verbringen. Auch auf
Menschen mit zwei Wohnsitzen, die hauptsächlich in NRW wohnen, aber mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, kann das zutreffen. Ebenfalls auf Personen in besonderen Lebenssituationen, beispielsweise Obdachlose mit festem Aufenthaltsort oder Pflegebedürftige in Einrichtungen. Entscheidend ist, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer angelegt ist.

Wer juristisch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, darf nicht zur Kommunalwahl 2025

Eine weitere Voraussetzung, um bei der Kommunalwahl in NRW seinen Wahlzettel abgeben zu dürfen: Man darf nicht juristisch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn man zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. einem Jahr wegen Landesverrats, Vorbereitung eines Angriffskrieges, Abgeordnetenbestechung oder Fälschung von Wahlunterlagen verurteilt wird.

Laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes ist der Ausschluss vom Wahlrecht nur „in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre“.

Rubriklistenbild: © dpa

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