Diese Vertretungen stehen zur Wahl

Wer und was wird in NRW bei der Kommunalwahl 2025 gewählt?

Am Sonntag findet die Kommunalwahl 2025 in NRW statt. Doch wer und was wird am 14. September gewählt? Alle Infos zum Wahltag im Überblick.

Hamm – Am 14. September ist es wieder soweit: Bundesweit werden Bürgerinnen und Bürger zur Kommunalwahl 2025 an die Wahlurne gebeten. Auch in NRW wird gewählt – in insgesamt 396 Kommunen. Alle Menschen ab 16 Jahren sind zur Wahl berechtigt – das bedeutet, dass zur Kommunalwahl in NRW 2025 insgesamt etwa 13,7 Millionen Menschen ihre Kreuzchen setzen dürfen, wie das Innenministerium NRW mitteilt.

Wer bei der Kommunalwahl 2025 in NRW gewählt wird

Aber was genau wird überhaupt bei den Kommunalwahlen gewählt? In den verschiedenen Kommunen, darunter 396 Städte und Gemeinden, gibt es Unterschiede bei der Wahl der kommunalen Vertretungen:

  • In kreisangehörigen Städten und Gemeinden: Stadt- oder Gemeinderat, (Ober-)Bürgermeister, Kreistag, Landrat
  • In kreisfreien Städten: Stadtrat, (Ober-)Bürgermeister, Bezirksvertretungen

Außerdem findet die Wahl der Integrationsräte statt – sie vertreten die politischen Interessen aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Städten und Gemeinden. Die Wahlen richten sich speziell an Menschen, die auch ohne deutschen Pass die Kommunalpolitik mitgestalten wollen. „Ein Teil seiner Mitglieder wird von den Menschen mit internationaler Familiengeschichte direkt gewählt, den anderen Teil bilden Ratsmitglieder, die vom Stadtrat entsandt werden“, so der Integrationsrat NRW. Aufgabe des Integrationsrats ist es unter anderem, Vielfalt und Chancengleichheit zu fördern und Strategien gegen Rassismus zu entwickeln. Wahlberechtigt sind folgende Menschen:

  • eingebürgerte Staatsangehörige
  • Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit
  • Spätaussiedler

Zudem läuft am 14. September noch die Wahl zur Verbandsversammlung Ruhr (RVR) in dessen Mitgliedskommunen – die fand 2020 zum ersten Mal statt. Das Ruhrparlament entscheidet über Projekte im Ruhrgebiet. „Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr ist das „Ruhrparlament“ und damit die einzige demokratisch legitimierte und verlässliche regionale Klammer der Metropole Ruhr. Das Ruhrparlament ist Forum für alle Städte und Kreise der Region“, heißt es vom Regionalverband Ruhr.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Eibner

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