Wahl am 14. September

Kommunalwahl 2025 in NRW: Wann es Sonntag erste Prognosen gibt

Direkt nach Schließung der Wahllokale am Sonntag gibt es bei der Kommunalwahl NRW 2025 erste Prognosen. Diese sollte man nicht mit den Hochrechnungen verwechseln.

Hamm – Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl NRW 2025 statt. Dann entscheiden die Wahlberechtigten in NRW über die Zusammensetzung der Städte- und Gemeinderäte und wählen auch einen Bürgermeister oder einen Landrat. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Prognose und einer Hochrechnung? Und wann können Bürgerinnen und Bürger mit den ersten Zahlen rechnen? Hier erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Arten der Ergebnisermittlung am Wahlabend.

Was ist eine Prognose bei der Kommunalwahl?

Eine Prognose ist die erste Einschätzung des Wahlergebnisses, die direkt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr veröffentlicht wird. Sie basiert nicht auf ausgezählten Stimmzetteln, sondern auf sogenannten Exit-Polls – also Befragungen (Polls) von Wählern beim Verlassen (Exit) der Wahllokale.

Meinungsforschungsinstitute befragen am Wahltag repräsentativ ausgewählte Wähler an verschiedenen Wahllokalen in NRW. Diese geben an, welche Parteien oder Kandidaten respektive Parteien sie gewählt haben. Auf Basis dieser Daten wird eine erste Einschätzung der Stimmverteilung erstellt. Wichtig ist hierbei zu erwähnen: Prognosen sind noch keine echten Ergebnisse, sondern statistische Schätzungen mit einer gewissen Unschärfe. Etwas mehr Sicherheit bietet da schon die erste Hochrechnung am Wahlabend.

Erste Hochrechnung der Kommunalwahl 2025 folgt auf die Prognose

Eine Hochrechnung basiert nämlich auf tatsächlich ausgezählten Wahlzetteln. Sie wird erstellt, sobald Wahllokale ihre erste Auszählung abgeschlossen haben – meist ab etwa 18.30 bis 19 Uhr. Wahlhelfer haben zu diesem Zeitpunkt in den Wahllokalen schon die ersten abgegebenen Stimmen ausgezählt und diese Ergebnisse an die zuständigen Wahlbehörden gemeldet. Meinungsforschungsinstitute erhalten diese Daten von ausgewählten repräsentativen Wahllokalen und rechnen sie auf das gesamte Wahlgebiet hoch.

Ein wichtiger Faktor für den Zeitpunkt der Ergebnisse ist außerdem die Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16 Uhr am Wahltag bei der jeweiligen Gemeinde eingegangen sein – das kann man auch im Vorfeld persönlich erledigen. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt parallel zur regulären Stimmenauszählung durch spezielle Briefwahlvorstände.

Da immer mehr Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen, kann sich die Ermittlung der endgültigen Ergebnisse verzögern. In manchen Kommunen macht die Briefwahl bereits über 40 Prozent aller abgegebenen Stimmen aus.

Rolle der Wahlhelfer am Wahlabend

Wahlhelfer spielen eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Wahlergebnisse. In NRW können bereits 16-Jährige als Wahlhelfer tätig werden, sofern sie das Wahlrecht besitzen. Die ehrenamtlichen Helfer zählen die Wahlzettel aus und übermitteln die Ergebnisse an die zuständigen Wahlbehörden.

Bei der Kommunalwahl NRW 2025 dürfen alle deutschen Staatsbürger sowie EU-Bürger ab 16 Jahren wählen, die seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Dieses niedrige Wahlalter für Kommunalwahlen ermöglicht es jungen Menschen, frühzeitig politische Verantwortung zu übernehmen.

Mögliche Stichwahlen am 28. September

Sollte bei den Bürgermeister-Wahlen kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, finden Stichwahlen am 28. September 2025 statt. Diese werden zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen ausgetragen. Diesen Termin hat, wie auch schon den für die Kommunalwahl 2025, das NRW-Innenministerium bereits vor einigen Monaten festgelegt. „Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt“, heißt es dort.

Hochrechnungen sind grundsätzlich zuverlässiger als Prognosen, da sie auf echten Wahlergebnissen basieren. Allerdings können auch Hochrechnungen noch Abweichungen zum endgültigen Ergebnis aufweisen, das man in vielen Orten schon bis 22 Uhr am Wahlabend kennen dürfte. Diese Zeiten sollte man kennen:

  • 18 Uhr: Schließung der Wahllokale
  • 18 Uhr: Erste Prognosen
  • 18.30 bis 19 Uhr: Erste Hochrechnungen
  • Ab 19 Uhr: Kontinuierliche Aktualisierung der Hochrechnungen
  • Ab 20 Uhr: Erste belastbare Trends erkennbar
  • Bis 22 Uhr: Viele Ergebnisse der Wahl werden schon feststehen

Während die ersten Prognosen bereits um 18 Uhr einen groben Überblick geben und Hochrechnungen ab etwa 18.30 Uhr folgen, werden die endgültigen amtlichen Ergebnisse der Kommunalwahl NRW 2025 allerdings erst in den folgenden Tagen nach der Wahl veröffentlicht. Diese müssen von den zuständigen Wahlausschüssen geprüft und bestätigt werden. Wer es genau wissen will, muss also warten – Prognosen und Hochrechnungen können trotzdem schon eine grobe Richtung vorgeben.

Rubriklistenbild: © David Young/dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare