Ruhestand

Rente richtig versteuern: Eine Tabelle zeigt wichtige Grenzen

Wann die Rente versteuert werden muss, hängt von einigen Faktoren ab. Tipps helfen bei der Steuererklärung. Eine Tabelle zeigt wichtige Grenzen.

Hamm – Rentner fragen sich jedes Jahr aufs Neue: Ab wann muss ich meine Rente versteuern? Kein Wunder, ist das Steuerrecht mitunter doch ziemlich kompliziert. Zum Glück gibt es aber nicht nur Spar-Tipps für Rentner – sondern auch zahlreiche Hilfestellungen rund um die Steuererklärung. Eine Tabelle zeigt dabei eine wichtige Grenze an.

Rente richtig versteuern: Rentner sollten sich einen Überblick verschaffen

Zunächst einmal ist es ratsam, dass sich Rentner mit den wichtigsten Begriffen rund ums Thema Steuern auseinandersetzen und sich auch einen Überblick über ihre gesamten Einkünfte verschaffen. Nützliche Tipps und Hilfestellungen liefert beispielsweise der Bund der Steuerzahler (BdSt). Aber auch andere Akteure, wie etwa die Lohnsteuerhilfe, stehen mit Rat und Tat zur Seite. Nichtsdestoweniger sollten Ruheständler ein paar Grundkenntnisse haben.

Zum einen ist da der Rentenfreibetrag. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.“

Zum anderen ist da noch der Grundfreibetrag. Um die Inflation abzufangen, wurde er etwas angepasst. Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr ein wenig und bezieht sich bei Rentnern auf die Summer der Renteneinkünfte, die nach Abzug des Rentenfreibetrags übrig bleiben.

BdSt-Tabelle zeigt wichtige Grenzen für Rentner

Eine nützliche Übersicht für Senioren, die im Juli 2024 noch eine Rentenerhöhung erhalten, bietet zudem der BdSt an. In seinem Ratgeber „Steuererklärung für Senioren 2023“ hat er eine Tabelle veröffentlicht, die die Grenzen zeigt, bis zu der eine gesetzliche Rente nicht steuerpflichtig ist:

Jahr RenteneintrittMonatliche Bruttorente (Singles)Monatliche Bruttorente (Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften)
2005 und früher1.585,00 Euro3.170,00 Euro
20061.554,00 Euro3.108,00 Euro
20071.528,00 Euro3.056,00 Euro
20081.512,00 Euro3.024,00 Euro
20091.491,00 Euro2.982,00 Euro
20101.463,00 Euro2.926,00 Euro
20111.442,00 Euro2.884,00 Euro
20121.427,00 Euro2.854,00 Euro
20131.411,00 Euro2.822,00 Euro
20141.393,00 Euro2.786,00 Euro
20151.382,00 Euro2.764,00 Euro
20161.371,00 Euro2.742,00 Euro
20171.354,00 Euro2.708,00 Euro
20181.336,00 Euro2.672,00 Euro
20191.318,00 Euro2.636,00 Euro
20201.292,00 Euro2.584,00 Euro
20211.287,00 Euro2.574,00 Euro
20221.288,00 Euro2.576,00 Euro
20231.270,00 Euro2.540,00 Euro

Als Voraussetzung für diese Grenzen nennt der Bund der Steuerzahler: „keine weiteren Einkünfte wie Arbeitslohn, Betriebsrenten oder Vermietungseinkünfte“. Berücksichtigt seien zudem „der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102,00 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36,00 Euro und die abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“.

Ab wann Rentner ihre Rente tatsächlich versteuern bzw. Steuern zahlen müssen, ist ziemlich knifflig. „Oft haben Rentner und Rentnerinnen deutlich höhere abzugsfähige Aufwendungen wie zum Beispiel nicht erstattete Krankheitskosten oder Pauschbeträge für behinderte Menschen“, erklärt der BdSt. Genau hinzuschauen, kann sich also lohnen – zum Glück gibt es genügend Tipps. Pensionäre müssen die in der Regel übrigens nicht beherzigen. Sie waren aber auch anders von der Inflation betroffen.

Rubriklistenbild: © Hans-Jürgen Wiedl

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