Betriebsrente, Selbstständige, Riester

Zukunft der Rente: Ampel-Regierung plant noch weitere Reformen

Die Ampel-Regierung will das Rentensystem reformieren – streitet aber über die Vorgehensweise. Dabei steht das nächste Reformpaket schon in den Startlöchern.

Berlin – Die dringende Notwendigkeit einer Reform des deutschen Rentensystems steht außer Frage, um dessen Verfall zu verhindern. Doch welche Maßnahmen sind die richtigen? Die Ampel-Regierung hat sich nach der gemeinsamen Vorstellung des Rentenpakets II erneut in Konflikte verstrickt, da die FDP ihre Meinung geändert hat. Darüber hinaus ist bereits eine weitere Rentenreform in der Pipeline, die weitreichende Veränderungen verspricht.

Rentenpaket II: Ampel-Koalition streitet über Beiträge für die Rente

Die Ampel-Koalition hat sich über die Beiträge zur Rentenreform des Rentenpakets II uneins gezeigt. Ursprünglich sollte die Reform, die das Sicherungsniveau der Renten zukünftig auf 48 Prozent festlegt und eine sogenannte Generationenkapital-Aktienrente einführt, bereits im Sommer umgesetzt werden. Aufgrund des Widerstands innerhalb der FDP scheint sich die Umsetzung jedoch auf den Herbst zu verschieben.

Max Mordhorst, stellvertretender Vorsitzender der Jungen Gruppe in der FDP-Fraktion, wurde von der Bild-Zeitung mit den Worten zitiert: „Ich werde keinem Rentenpaket zustimmen, das zu höheren Rentenbeiträgen führt“. Er fügte hinzu: „Das aktuelle Paket ist ein Tritt in die Kniekehlen aller jungen arbeitenden Menschen.“

Die Ampel-Regierung will das marode Rentensystem in Deutschland reformieren – streitet aber über die Vorgehensweise (Symbolfoto).

Der Kontext dieser Aussagen ist die geplante Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis mindestens 2039. Dies soll durch eine moderate Erhöhung des Beitragssatzes bei den Lohnnebenkosten erreicht werden – von derzeit 18,6 Prozent auf 20 Prozent im Jahr 2028 und 22,3 Prozent im Jahr 2035. Mit anderen Worten: Um das Rentenniveau für Senioren zu halten, werden alle Erwerbstätigen in Zukunft weniger Nettoeinkommen vom Bruttoeinkommen erhalten.

Rentenpaket III: Ampel tüftelt schon an der nächsten Reform

Während das Rentenpaket II immer weiter verzögert wird, wird bereits an der nächsten Rentenreform gearbeitet. Die Ampel-Koalition hat sich viel vorgenommen und hat bereits einige Fortschritte erzielt. Ein Blick auf das, was als Nächstes kommen könnte:

Stärkung der Betriebsrente: Referentenentwurf der Ampel schon da

Die Stärkung der Betriebsrente steht im Mittelpunkt der weiteren Säulen der Altersvorsorge, die gestärkt werden sollen. Es gibt bereits einen Referentenentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, der laut Fachmedien wie dem Versicherungsboten und dem Versicherungsmonitor zeitnah umgesetzt werden könnte.

Mario Löffler vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde auf einer Fachtagung des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) in Köln vom Versicherungsmonitor mit den Worten zitiert: „Wenn es so läuft, wie wir uns das vorstellen, wird sich im Spätsommer das Kabinett mit dem Gesetzentwurf befassen“. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im sogenannten Clearingverfahren, was bedeutet, dass die einzelnen Punkte mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt werden.

Der Referentenentwurf, den das Handelsblatt eingesehen hat, sieht vor, die steuerliche Förderung von Betriebsrenten für Geringverdiener auszubauen und den Förderbeitrag zu erhöhen sowie die Einkommensgrenze anzupassen. Darüber hinaus soll das Betriebsrentenrecht an die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Auch beim mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten Sozialpartnermodell sind Verbesserungen geplant.

Private Rente: Uneinigkeit bei staatlicher Förderung

Die private Altersvorsorge, wie die angeschlagene Riester-Rente, benötigt ebenfalls dringend eine Reform. Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im vergangenen Jahr konkrete Vorschläge gemacht, die die Ampel für das Rentenpaket III nutzen könnte.

Die Gruppe schlägt vor, Riester beizubehalten, aber flexibler zu gestalten, insbesondere in Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten. Darüber hinaus empfehlen die Experten, die Garantieanforderung bei Fondsprodukten sowie reinen fondsgebundenen Versicherungsprodukten entfallen zu lassen und den Anbieterwechsel zu erleichtern, wie das Fachmagazin procontra berichtet.

Es gibt Uneinigkeit zwischen der Fokusgruppe und Grünen und SPD, die einen öffentlich verwalteten Fonds als Altersvorsorgeangebot mit staatlicher Förderung wollen. Die Gruppe lehnt dies ab und schlägt stattdessen ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot vor. Wer seine Anteile bis zum Rentenbeginn hält, soll zudem eine staatliche Förderung erhalten.

Versicherungspflicht für Selbstständige: Zahlen sie bald in die Rente ein?

Eine Versicherungspflicht für neue Selbstständige steht ebenfalls auf der Agenda und soll spätestens im Sommer 2025 mit dem Rentenpaket III eingeführt werden. Die Versicherungspflicht soll für diejenigen gelten, die nicht bereits über berufsspezifische Versorgungswerke abgesichert sind. Sie können sich der gesetzlichen Versicherung nur durch die Wahl einer privaten Vorsorge entziehen, so der Plan. Konkrete Modelle dafür gibt es jedoch noch nicht.

Wann die Reform umgesetzt wird, ist noch unklar. Sicher ist, dass das Rentenpaket III erst nach dem Rentenpaket II eingeführt wird. Daher hängt es stark davon ab, ob die Reform im Herbst beschlossen wird oder nicht. Bis dahin müssen die Entwürfe, wie zum Beispiel zur Betriebsrente, in den Schubladen warten. 

Übrigens: Eine bestimmte Personengruppe kann sich 2024 freuen: Sie bekommt einen satten Zuschlag auf ihre Renten in Höhe von 7,5 Prozent. Rund um das Thema Rente ranken sich viele Missverständnisse und Irrtümer – die Mythen im Check.

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

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