Pünktlich zum 1. Juli
Rentenerhöhung um zusätzliche 7,5 Prozent – aber doppelter Zuschlag gilt nicht für alle
Es gibt 2024 eine Rentenerhöhung um zusätzliche 7,5 Prozent. Ein „Fehler“ bei der Erwerbsminderungsrente soll behoben werden. Die doppelte Erhöhung gilt aber nicht für alle.
Hamm – Bundesweit warten Rentner sehnlichst auf die nächste Rentenerhöhung. Klar ist: Zum 1. Juli 2024 wird es eine geben. 3,5 Prozent standen im Raum. Auf Nachfrage von wa.de hatte das zuständige Bundesministerium erklärt, Ende März die Rentner darüber zu informieren. Jetzt ist klar: Die Rente wird um 4,57 Prozent erhöht. Eine bestimmte Personengruppe kann sich aber über noch mehr freuen: Sie bekommt außerdem einen satten Zuschlag auf ihre Renten in Höhe von 7,5 Prozent.
Pauschaler Zuschlag für Menschen mit Erwerbsminderungsrente
„Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente würden demnach diejenigen erhalten, „bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat“. Dieser Zuschlag werde dann auf „Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen“. Nicht alle, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten aber auch die 7,5 Prozent. Es gelten klare Regeln:
- Begann die Rente (in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente) in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent.
- Liegt der Rentenbeginn (auch hier ist der Beginn der Erwerbsminderungsrente gemeint) in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Diese Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten hat dann natürlich auch eine direkte Auswirkung auf den Kontostand. Um wie viel Euro die Rente letztendlich steigt, zeigen Beispielrechnungen:
| Höhe der Erwerbsminderungsrente | Nach Erhöhung um 4,5 Prozent | Nach Erhöhung um 7,5 Prozent |
|---|---|---|
| 800,00 Euro | 836,00 Euro | 860,00 Euro |
| 850,00 Euro | 888,25 Euro | 913,75 Euro |
| 1.000,00 Euro | 1.045,00 Euro | 1.075,00 Euro |
| 1.100,00 Euro | 1.149,50 Euro | 1.182,50 Euro |
| 1.300,00 Euro | 1.358,50 Euro | 1397,50 Euro |
Bestandsrenten sollen nun auch angepasst werden
Natürlich werden die Erwerbsminderungsrenten nicht einfach so aus einer Laune heraus erhöht. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente wurden in der Vergangenheit wiederholt angepasst.“ Deutliche Verbesserungen habe es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019 gegeben – allerdings nicht für Bestandsrenten. Die Regelungen galten und gelten nur für Rentenneuzugänge. Dem will man nun entgegenwirken. „Ziel des Gesetzes ist es daher, auch für diesen Personenkreis die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen“, heißt es. Also für alle Menschen, für die der oben genannte Zeitraum gilt.
Drei Millionen Renten erhalten einen Zuschlag
Von den neuen Zuschlägen sind nun ziemlich viele Menschen in Deutschland betroffen. „Insgesamt sollen laut Gesetz circa drei Millionen Renten einen Zuschlag erhalten“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Denn: „Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.“
Zudem ergänzt die Deutsche Rentenversicherung: „Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.“
Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente
Arbeitnehmer müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit) und sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Wenn sie dann alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente.
Dieses Geld muss selbstverständlich irgendwo herkommen und verursacht daher Kosten. Die Bundesregierung gehe aktuell von Mehrausgaben in Höhe von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 aus. 2025 werde mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro gerechnet. „In den Folgejahren sinken die jährlichen Mehrausgaben der Rentenversicherung langsam ab“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
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