Arbeitnehmer staunen

Unterschied zwischen Rente und Pension: Beamte bekommen im Ruhestand mehr Geld

Rente oder Pension – da gibt es einen Unterschied. Wer in den Ruhestand geht, sollte ihn kennen. Manch ein Arbeitnehmer gerät dann vielleicht ins Stauen.

Hamm – Arbeitnehmer erhalten in Deutschland eine Rente, wenn sie sich in den Ruhestand verabschiedet haben. Eine Pension hingegen bekommt in der Regel, wer als Beamter, Richter, Pfarrer oder Berufssoldat tätig war – diese ist dann auch im Verhältnis höher als eine Rente.

Das letzte Einkommen ist für Pension entscheidend

Entscheidend für die Höhe der Pension ist das letzte Einkommen. Danach wird sie berechnet – bis zu einem Maximum von 71,75 Prozent des Bruttogehalts der Beschäftigten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst, für die Verdi unlängst noch ein Gehaltsplus herausgeschlagen hat. Dabei kann man, ähnlich wie bei der Rente, auch frühzeitig die Pension beziehen.

Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben. Der Jahrgang 1964 und jünger hat Pech – dann liegt die Grenze bei 67 Jahren. Mit einem entsprechenden Antrag kann man aber auch eher die Rente, oder in diesem Fall die Pension, beziehen. Doch Achtung: Pensionäre und Rentner müssen dann Abschläge in Kauf nehmen – gegen die es Tipps und Tricks gibt, um sie möglichst gering zu halten. Um früher Ruhegeld zu kassieren, müssen Beamte zudem bestimmte Bedingungen erfüllen, wie merkur.de berichtet:

  • Ein Vorfall während Ihres Dienstes machte Sie arbeitsunfähig. Das kann zum Beispiel ein Unfall sein, für den Sie keine (grobe) Schuld tragen.
  • Die Dienstzeit betrug mindestens fünf Jahre.

Der deutlichste Unterschied zwischen Rente und Pension macht sich auf dem Kontoauszug bemerkbar. Die Pension ist wesentlich höher – Beamte im Ruhestand haben in der Regel allerdings auch höhere Ausgaben. Denn: Die Pension deckt gleich zwei der drei Säulen der deutschen Alterssicherung ab.

Beamte haben keine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung

Die gesetzliche Rente deckt nämlich nur die Regelsicherung ab, also die erste Säule. Die Beamtenversorgung hingegen deckt auch die zweite Säule ab, die Zusatzsicherung. Das hat den Hintergrund, dass es, anders als bei der Rente, für Beamte keine betriebliche oder sonstige Zusatzversorgung gibt.

Für die dritte Säule sind derweil sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte selbst verantwortlich: die private Vorsorge. Da könnte sich beispielsweise der Kauf von ETF-Sparplänen lohnen. Eine Beispielrechnung eines Lehrers aus Bayern, der noch 35 Jahre arbeiten muss, zeigt, wie sich die Höhe der Rente von der Pension unterscheidet:

BerufBesoldungs-/Tarif-Gruppe\tAuszahlung/Monat
LehrerA13 (Besoldung)ca. 3.139 Euro (Pension)
LehrerTV-L E13 (Tarif-Gruppe)ca. 1.496 Euro (gesetzliche Rente)

Pensionäre müssen sich um private Pflege- und Krankenversicherung kümmern

Nun haben Pensionäre am Ende des Monats aber nicht immer unbedingt mehr Geld übrig als Rentner. Sie müssen nämlich von ihren Bezügen auch die private Pflege- und Krankenversicherung bezahlen. Wenn die Ruheständler während der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens weniger als 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, ist allerdings auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung möglich. Die Beiträge richten sich dann nach dem monatlichen Gesamteinkommen.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/CHROMORANGE/Imago

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