Neue Regeln
Rentner erhalten wichtige Post: Was Sie über das Schreiben der Rentenversicherung wissen müssen
2025 gibt es neue Regeln für Rentner. Ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) klärt über Steuerpflichten auf. Was Rentner jetzt wissen müssen.
Hamm - Für die etwa 22 Millionen Rentner im Land stehen zum Jahreswechsel einige Neuerungen an. Beispielsweise wird im Juli die Rente erhöht, und für Erwerbsminderungsrentner wurde die Hinzuverdienstgrenze angepasst. Viele Rentner müssen zudem mit einer höheren Steuerlast rechnen. Dazu erhalten sie nun ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Rentner erhalten Post: Warum das Schreiben der Rentenversicherung so wichtig ist
Die DRV versendet derzeit wichtige Informationen zur Rente, die für die Steuererklärung relevant sind. Diese Schreiben erreichen die Rentner in den kommenden Tagen und Wochen. Laut DRV werden die Daten gleichzeitig direkt an das Finanzamt übermittelt, sodass die Anlage R und die Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung nicht mehr ausgefüllt werden müssen.
„Nur wenn Sie das Ergebnis Ihrer Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, müssen Sie Ihre Daten eintragen. Die Rentenbezugsbescheinigung erklärt Ihnen dann genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind“, erklärt die DRV.
Wer bisher keine Rentenbezugsbescheinigung von der DRV erhalten hat, muss diese wahrscheinlich beantragen. Einmal beantragt, wird diese Bescheinigung jährlich zugestellt. Rentner können den Antrag bequem online stellen.
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Brief zur Rente geht nicht nur an Rentner: Auch Arbeitnehmer bekommen Post
Nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer erhalten zu Jahresbeginn Informationen zur Rente. Zwischen Januar und Ende Februar übermittelt der Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung. Diese enthält eine Kopie der Informationen, die an die Rentenversicherung weitergeleitet wurden, einschließlich Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Gehalt. Arbeitnehmer sollten diese Angaben überprüfen, da Fehler negative Auswirkungen auf die Rentenansprüche haben können.
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Zur Abgabe einer Steuererklärung sind alle Rentner verpflichtet, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024 über 11.784 Euro liegt. Für Paare gilt ein Freibetrag von 23.568 Euro. Wer unter diesen Beträgen bleibt, muss keine Steuererklärung abgeben und zahlt keine Steuern. Freiwillig kann jedoch jeder eine Erklärung einreichen, um mögliche Steuervorteile zu nutzen.
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