Ruhestand

Rente 2025: Welche Rentner mehr und wer weniger Geld bekommt

Zum Jahreswechsel erhalten viele Rentner neue Bescheide. Diese Einkommenskontrolle sorgt bei manchen Betroffenen für Unverständnis und Verwirrung.

Hamm - Zum Jahreswechsel erhalten zahlreiche Rentenempfänger neue Rentenbescheide. Der Grund dafür ist die Einkommensprüfung, die die Rentenversicherung gemäß Paragraf 97a Sozialgesetzbuch Nummer 6 beim Grundrentenzuschlag durchführen muss. Diese Bescheide zeigen ab Januar 2025 teilweise erhebliche Rentenkürzungen, da Einkommen auf die Grundrente angerechnet wird.

Rente 2025: Welche Rentner mehr bekommen und wer weniger bekommt

Der Grundrentenzuschlag existiert seit 2021 und richtet sich an Personen, die lange versichert waren, aber weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt haben. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen dieser Zuschläge ausgezahlt. Im Durchschnitt beträgt der Zuschlag rund 80 Euro monatlich.

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Allerdings kann die Freude über den Zuschlag getrübt werden, da eine Einkommensanrechnung den Zuschlag kürzen oder sogar auf null reduzieren kann. Die Freibeträge werden jährlich zum 1. Januar entsprechend der Rentenanpassung des Vorjahres angepasst. Überschreitet das Einkommen den Freibetrag, werden 60 Prozent des darüber liegenden Betrags angerechnet.

Die Grundrente wird jährlich angepasst, was häufig zu Kürzungen führt. Sie ist ein individueller Zuschlag, der sicherstellen soll, dass nur Senioren, die finanzielle Unterstützung benötigen, profitieren. Die Berechnungen basieren auf dem Einkommen des vorletzten Jahres. Für die Rentenabrechnungen ab Januar 2025 wird das Einkommen aus 2022 berücksichtigt. Die Finanzämter übermitteln die relevanten Daten ab Herbst an die Rentenversicherung. Da der Anspruch jährlich neu ermittelt wird, kommt es oft zu Kürzungen und Verwirrung.

Rente: Die Freibeträge für diese Rente werden jährlich neu ermittelt

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, welches Einkommen beim Grundrentenzuschlag angerechnet wird: „Bei dem Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge angerechnet.“ Dazu zählen Gehälter, Kapitaleinnahmen, Mieten, Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einmalige staatliche Zahlungen.

Die Freibeträge für die Grundrente werden jährlich neu festgelegt. Ab dem 1. Januar 2025 basiert die Berechnung des Freibetrags auf dem aktuellen Rentenwert, der zum 1. Juli 2024 auf 39,32 Euro angepasst wurde. Ab 2025 gelten folgende Freibeträge: Alleinstehende können bis zu 1438 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 2242 Euro beziehen. Wer diese Freibeträge ausschöpft, profitiert.

Viele tausende Rentner erhalten zum Jahreswechsel neue Rentenbescheide. (Symbolbild)

Liegt das relevante Einkommen über den Freibeträgen, kommt es zu Kürzungen. Dann werden 60 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Grundrente angerechnet. Überschreiten die Einkommen für Alleinstehende 1839 Euro und für Ehepaare 2645 Euro, wird der übersteigende Teil zu 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. In solchen Fällen verlieren Rentner ihren Anspruch auf die Grundrente und haben 80 Euro weniger zur Verfügung. Oft bleibt ihnen nur abzuwarten, ob die anrechenbaren Einkünfte in den Folgejahren sinken oder das zu versteuernde Einkommen durch die Steuererklärung niedriger ausfällt.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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