Ruhestand
Jetzt steht es fest: Rentenerhöhung 2025 geringer als vorausgesagt
Die Diskussionen um die Rentenerhöhung 2025 sind beendet. Es gibt nun eine konkrete Zahl. Der Anstieg der Rente wird geringer sein als im Vorjahr.
Hamm – Rentner und Rentnerinnen können sich auf den 1. Juli 2025 freuen. Dann werden nämlich wieder ihre Renten erhöht. Wer sich im Ruhestand befindet, erhält also mehr Geld. Schon länger war von einer Rentenerhöhung zwischen drei und fünf Prozent die Rede. Jetzt gibt es eine konkrete Zahl.
Rentenerhöhung 2025 steht fest: Es gibt weniger als erwartet
Wie aus dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht 2024 hervorgeht, können sich die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im kommenden Jahr auf eine Erhöhung ihrer Bezüge um rund 3,5 Prozent einstellen. Dieser Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Der Wert könnte sich allerdings noch ein wenig verändern.
Damit wird die Rentenerhöhung niedriger ausfallen als noch 2024. Experten waren zuletzt von einer deutlicheren Steigerung ausgegangen. Auch die Deutsche Bundesbank prognostiziert in ihrem Monatsbericht vom August 2024 eine kräftige Rentenerhöhung für 2025. „Die Rentenanpassung Mitte 2025 dürfte ähnlich hoch ausfallen wie im laufenden Jahr“, heißt es in dem Bericht der Autoren und Autorinnen.
Rentenerhöhung 2025 wird geringer ausfallen als 2024
Zum Vergleich: Im Jahr 2024 wurden die Renten noch um 4,57 Prozent erhöht. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel erhöht. „Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist eine Lohnersatzleistung und folgt grundsätzlich den Löhnen“, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Einfach gesagt: Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten.
Doch steigende Löhne alleine machen noch nicht die Rentenerhöhung. Es kommt auf diese fünf Faktoren an:
- Bruttolohnfaktor: Er orientiert sich an der Entwicklung der durchschnittlichen (beitragspflichtigen) Bruttolöhne.
- Beitragssatzfaktor: Es spielen auch die Veränderungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen der Beschäftigten eine Rolle – dadurch sollen die Belastungen, die die Versicherten tragen, auch von den Rentnern übernommen werden.
- Riesterfaktor: „Die Belastungen, die den aktiv Beschäftigten durch den Aufbau der geförderten privaten Altersvorsorge (Riesterrente) entstehen, werden auf die Rentenanpassungen übertragen. Beginnend mit 0,5 im Jahr 2002 ist dieser Altersvorsorgeanteil jährlich angehoben worden. Da die Anhebung aber in den Jahren 2008 und 2009 ausgesetzt worden ist, hat der Altersvorsorgeanteil erst im Jahr 2012 die Endstufe 4,0 erreicht. In den Jahren der Anhebung des Altersvorsorgeanteils sind die Rentenerhöhungen um jeweils 0,5 Prozentpunkte vermindert worden“, erklärt die bpb zu diesem Faktor.
- Nachhaltigkeitsfaktor: Dieser Faktor soll das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden (Rentnerquotient) bei den Rentenanpassungen berücksichtigen. Die Auswirkungen laut bpd: „Sinkt die Zahl der Beitragszahler gegenüber der Zahl der Rentenbezieher, was angesichts der demografischen Entwicklung mittel- und längerfristig zu erwarten ist, dann führt der Nachhaltigkeitsfaktor zu Kürzungen bei der Rentenanpassung.“
- Schutzklausel und Nachholfaktor/Ausgleichsbedarf: Dieser Hebel soll den Worst Case für Rentner verhindern – eine mögliche Kürzung der nominalen Rente bei stagnierenden oder rückläufigen Löhnen. „Um dies zu verhindern, ist eine Schutzklausel in die Rentenanpassungsformel eingebaut worden. Sie sieht vor, dass die nominalen Renten nicht sinken dürfen“, erklärt die bpd. Allerdings werden die unterlassenen Anpassungskürzungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt und bremsen entsprechende Rentenerhöhungen.
Noch liegen diese Daten nicht endgültig vor. Die Rentenerhöhung könnte also auch etwas geringer oder höher als die genannten 3,5 Prozent ausfallen – große Ausreißer wird es aber nicht mehr geben.
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