Neuerungen
Änderungen beim Geld ab 2024: Mehr Rente, Bürgergeld und Mindestlohn
2024 sind Millionen Menschen von Änderungen beim Geld betroffen. Es geht um Rente, Mindestlohn, Bürgergeld und Pflegezuschuss. Nicht jeder bekommt mehr.
Hamm - Ohne Moos nix los. Wer lebt, braucht Geld. Das kommt auf unterschiedlichen Wegen, unter unterschiedlichen Bezeichnungen und von unterschiedlichen Absendern zu uns. Für Menschen, die den Mindestlohn erhalten, Bürgergeld bekommen, Rente oder Pflegegeld beziehen, gibt es gute Nachrichten: 2024 gibt es mehr Geld. Nur beim Elterngeld gibt es Nachteile, und zwar für eine bestimmte Personengruppe.
Änderungen beim Geld ab 2024 – nicht alle bekommen mehr
2024 gibt es Änderungen in folgenden Bereichen:
- Bürgergeld
- Mindestlohn
- Rente
- Pflegegeld
- Elterngeld
Änderungen beim Geld 2024: Mehr Bürgergeld
Das Bürgergeld gibt es als Nachfolger des ALG II, besser bekannt als „Hartz IV“, erst seit Anfang 2023. Zum Start wurde die Sozialleistung kräftig erhöht, für 2024 dürfen sich Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld auf ein weiteres dickes Plus von mindestens 39 Euro pro Monat freuen. Mit der Änderung soll auf die immer höher werdenden Lebenshaltungskosten reagiert werden. Wie groß die Steigerung ausfällt, hängt von der sogenannten Regelbedarfsstufe ab:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro (statt 502 Euro/+61)
- Volljährige Partner: jeweils 506 Euro (statt 451 Euro/+55)
- Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro (statt 402 Euro/+49)
- Kinder (14 bis 17 Jahre): 471 Euro (statt 420 Euro/+51)
- Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro (statt 348 Euro/+42)
- Kinder (bis 5 Jahre): 357 Euro (statt 318 Euro/+39)
Änderungen beim Geld 2024: Höherer Mindestlohn
Wer nach dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn bezahlt wird, darf sich 2024 auf mehr Geld freuen. Die ständige Mindestlohnkommission hat sich im Juni 2023 auf eine Anhebung des Mindestlohns von aktuell 12 Euro brutto in der Stunde um etwa sieben Prozent verständigt. Die Erhöhung soll in zwei Schritten erfolgen:
- 1. Januar 2024: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde
- 1. Januar 2025: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde
Änderungen beim Geld 2024: Erhöhung der Rente
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Es war ein deutliches Plus. Die Steigerung betrug im Westen 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Auch Mitte 2024 werden die Renten erneut steigen, und zwar um etwa 3,5 Prozent. Das geht aus einem Entwurf des Berichts der Rentenversicherung der Bundesregierung hervor. Die endgültige Festlegung für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steht allerdings noch aus. Sie wird erst im kommenden Frühjahr getroffen.
Die Erhöhung der Rente 2024 wird wohl geringer ausfallen als 2023. Für die Jahre danach sieht es in puncto Rentenerhöhung noch dunkler aus, glaubt ein Rentenexperte. Die Rede ist von einem kleinen Schock. Immer mehr Menschen wollen die sogenannte Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen. Wer im Ruhestand keine Abzüge haben möchte, muss etwas beim Antrag beachten.
Änderungen beim Geld 2024: Mehr Pflegegeld und höherer Pflegekostenzuschuss
Wer zu Hause lebt und pflegebedürftig ist, kann in Deutschland Pflegegeld beantragen. Dessen Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Zum 1. Januar 2024 wird die Summe in den meisten Stufen pauschal um 5 Prozent erhöht. Das wurde im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) so festgelegt. So verändert sich das Pflegegeld 2024:
- Pflegegrad 5: 946 Euro (statt 901 Euro)
- Pflegegrad 4: 764 Euro (statt 728 Euro)
- Pflegegrad 3: 572 Euro (statt 545 Euro)
- Pflegegrad 2: 332 Euro (statt 316 Euro)
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
Es ist die erste Pflegegeldanpassung seit 2017. Die nächste erfolgt zum 1. Januar 2025 und beträgt 4,5 Prozent.
Ab Januar 2024 zahlen die Pflegekassen zudem einen höheren Zuschuss zum Eigenanteil zu den Pflegekosten im Heim. Wie hoch der Anteil ist, hängt von der Dauer der Unterbringung in einem Pflegeheim ab. Die Prozentsätze steigen zum 1.1.2024 wie folgt:
- Im 1. Jahr: 15 Prozent (statt 5 Prozent)
- Im 2. Jahr: 30 Prozent (statt 25 Prozent)
- Im 3. Jahr: 50 Prozent (statt 45 Prozent)
- Ab dem 4. Jahr: 75 Prozent (statt 70 Prozent)
Änderungen beim Geld 2024: Kein Elterngeld mehr für Vielverdiener
Mehr, höher, größer: Bei Bürgergeld, Mindestlohn, Rente und Pflegegeld gibt es 2024 mehr Euro als bisher. Auch beim Elterngeld gibt es im kommenden Jahr Änderungen. Allerdings sind sie zum Nachteil für einen Teil der bisherigen Bezieher, denn die Einkommensgrenze soll zukünftig für Paare und Alleinerziehende bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern künftig kein Elterngeld bekommen. Das gilt für Kinder, die am 1. Januar 2024 oder danach geboren werden. Für vorher geborene Kinder bleibt es bei der aktuellen Einkommensgrenze für das Kindergeld.
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