Bundeshaushalt 2024
Kürzung beim Elterngeld – Änderung bei Einkommensgrenze
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 steht. An einigen Stellen gibt es Einsparungen – unter anderem beim Elterngeld. Die Einkommensgrenze soll sich ändern.
Hamm - Monatelang gab es Gespräche hinter den Kulissen, jetzt steht der Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 – ziemlich spät, denn eigentlich werden die Eckpunkte für den Haushalt eines kommenden Jahres im März vom Kabinett verabschiedet. Das aber schaffte die Ampel-Koalition nicht. Nun soll das Kabinett am Mittwoch, 5. Juli, zustimmen. Das Finanzministerium kündigte einen „strikten Haushaltskurs“ an. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sieht unter anderem Kürzungen beim Elterngeld vor.
Laut Entwurf sind im Bundeshaushalt 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vorgesehen, deutlicher weniger als dieses Jahr (476,3 Mrd. Euro). Laut Finanzplan sollen die Ausgaben 2025 auf 451,8 Milliarden Euro, 2026 auf 460,3 Milliarden Euro und 2027 auf 467,2 Milliarden Euro steigen. Der „strikte Haushaltskurs“ soll Handlungsspielräume für die Zukunft eröffnen, hieß es am Montag aus dem Ministerium von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Kürzung beim Elterngeld: Einkommensgrenze ändert sich
Betroffen von Einsparungen ist auch das Elterngeld. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf das Elterngeld soll deutlich gesenkt werden. Diese Grenze liegt aktuell bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden. Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.
Künftig sollen nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf das Elterngeld haben. Die Ausgaben 2024 sollen demnach im Vergleich zu diesem Jahr um 290 Millionen Euro auf knapp 8 Milliarden Euro sinken.
Bundesfamilienministerium von Lisa Paus (Grüne) sagte dem Sender RTL/ntv, sie habe sich entschieden, nicht die Leistung selbst zu kürzen, sondern den Kreis der Bezieher einzuschränken. Rund 60.000 Familien hätten damit vermutlich keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, erklärte Paus. Sie bedaure dies. Es sei ihr aber wichtig gewesen, die Leistung selbst nicht zu kürzen für diejenigen, die das Elterngeld brauchen.
Für die Gleichstellung von Frauen sei das indes „kein Glanzstück“, räumte Paus ein. Das Elterngeld soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können.
Wer wie lange Anspruch auf Elterngeld hat
Eltern in Deutschland stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate sogenanntes Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt, erklärt das Bundesfamilienministerium. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, heißt es weiter.
Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das sogenannte „ElterngeldPlus“ oder den Partnerschaftsbonus beziehen.
Zudem weist das Bundesfamilienministerium darauf hin, dass für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder eine Sonderregelung gilt: „Wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, bekommen die Eltern länger Elterngeld. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.“
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens, so das Ministerium.
- Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat.
Kindergrundsicherung: Gesetz soll nach langem Streit kommen
Wichtig: Beim Elterngeld handelt es sich nicht um Kindergeld. Das Elterngeld zahlt der Staat aus, Kindergeld wird durch die Familienkassen der Agenturen für Arbeit bezahlt.
Leistungen wie das Kindergeld, aber auch Kinder-Bürgergeld, der Kinderzuschlag und Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket sollen künftig in der sogenannten Kindergrundsicherung zusammengeführt werden. Familien sollen so leichter an staatliche Leistungen kommen. Doch es gibt schon lange Streit um das Thema. Es geht – wie so oft – um die Finanzierung.
Der Finanzplanung von Christian Lindner sieht für die Zeit ab 2025 für die Kindergrundsicherung zunächst lediglich einen Vorsorgeposten von zwei Milliarden Euro jährlich vor. Das ist deutlich weniger als die zwölf Milliarden Euro, die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) gefordert hatte. Paus möchte zudem Leistungen erhöhen.
Am Montag (3. Juli) mischte sich dann Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in den Streit um die Finanzierung ein. In einem Brief an die Bundesfamilienministerin, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, fordert er einen geeinten Referentenentwurf bis Ende August. Es könnte also Bewegung in die Sache kommen – nach den Sommerferien. (mit dpa-Material)
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