2024 und 2025
Mindestlohn wird 2024 und 2025 erhöht – so viel mehr Geld gibt es
Der gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Stufen erhöht werden, doch es gibt Ärger um die Erhöhung. Um wie viel Geld es geht.
Berlin - Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde erst im Herbst 2022 deutlich angehoben; nun soll es ein weiteres Plus von etwa 7 Prozent in zwei Stufen geben. Doch die Gewerkschaften sind sauer.
Erhöhung des Mindestlohns in zwei Stufen auf 12,82 pro Stunde
Die ständige Mindestlohnkommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften hat sich am Montag (26. Juni) auf eine Anhebung des Mindestlohns von aktuell 12 Euro verständigt, die in zwei Schritten erfolgen soll:
- 1. Januar 2024: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde
- 1. Januar 2025: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde
Bei diesen Zahlen handelt es sich um einen Vorschlag, den die Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich machen muss. Das ist in der Regel nur eine Formsache, doch diesmal war die Lage eine andere, denn die Empfehlung der Mindestlohnkommission wurde zum ersten Mal nur mehrheitlich und nicht im Einvernehmen getroffen. Kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jedoch ihre Umsetzung an. Heißt: Der Mindestlohn wird zunächst auf 12,41 Euro, dann auf 12,82 Euro erhöht.
Nach Ansicht der Gewerkschaften ist das viel zu wenig. Die Lohnuntergrenze hätte nach ihrer Auffassung mindestens auf 13,50 Euro angehoben werden müssen, also um 12,5 Prozent statt - wie jetzt vorgeschlagen - nur um 6,8 Prozent. „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen“, sagte Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust.
Erhöhung des Mindestlohns fällt Gewerkschaften zu gering aus
Aktuell sind Gewerkschaften und Arbeitgeber auf breiter Front im Clinch. Im April gab es erst nach Wochen des Streiks und der zähen Verhandlungen eine Einigung im Tarifstreit im öffentlichen Dienst, die auch Folgen für das Gehalt von Bundesbeamten hat. Zwischen Bahn AG und der Bahn-Gewerkschaft EVG stehen die Zeichen auf Eskalation im Sommer 2023.
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung einmalig den Mindestlohn politisch auf 12 Euro (von zuvor 10,45 Euro) festgelegt und damit ein Wahlversprechen umgesetzt. Die ständige Mindestlohnkommission war zuletzt 2020 am Zuge. Sie orientiert sich bei der Anpassung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 Euro.
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