Überblick
Mehr Geld dank Teilrente: Vorteile und Flexibilität im deutschen Rentensystem
Die Teilrente ermöglicht es Rentnern, weiterhin Rentenpunkte zu sammeln und gleichzeitig zu arbeiten. Allerdings gibt es dabei auch Nachteile.
Hamm - Die Komplexität des deutschen Rentensystems kann für viele Menschen verwirrend sein. Eine der vielen Möglichkeiten, die älteren Menschen in Bezug auf ihre Renten zur Verfügung stehen, ist die Teilrente. Diese Option kann für Rentner, die einen Angehörigen pflegen, besonders vorteilhaft sein. Hier ist ein Überblick darüber, wie die Teilrente funktioniert und welche Vor- und Nachteile sie bietet.
Wer kann eine Teilrente beziehen?
Im Grunde genommen kann jeder, der Anspruch auf Altersrente hat, eine Teilrente beziehen. Die Voraussetzung dafür ist das Erreichen des 63. Lebensjahres. Dies ist in der Regel auch der Zeitpunkt, an dem man eine vorgezogene Altersrente beantragen kann. Laut Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch können Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1964 die Teilrente bereits mit vollendetem 62. Lebensjahr erhalten. Die Teilrente ist besonders sinnvoll für Menschen, die weiterhin berufstätig bleiben möchten oder ab dem Regelalter Angehörige pflegen.
Wie funktioniert eine Teilrente?
Wenn man sich dazu entscheidet, vorzeitig in Rente zu gehen, muss man sich nicht den gesamten monatlichen Betrag auszahlen lassen. Man kann sich auch nur einen Teil davon auszahlen lassen – daher der Name Teilrente. Der Auszahlbetrag muss zwischen 10 und 99,99 Prozent der vollen Rentenhöhe liegen.
Teilrentner haben innerhalb dieser Grenzen die freie Wahl, wie viel sie monatlich von der Rentenkasse erhalten möchten. Wenn Ihnen beispielsweise 1000 Euro Vollrente zustehen, können Sie sich für eine Auszahlung von 50 Prozent entscheiden. Das wären dann 500 Euro.
Und was passiert mit dem Anteil der Rente, auf den ich verzichte?
Der Anteil, auf den vorerst verzichtet wird, geht damit nicht verloren. Er wird dann auf Wunsch mit Erreichen des Rentenregelalters ausgezahlt – zum Beispiel mit 67. Laut Gasch ist es möglich, sowohl früher als auch später von der Teil- auf die Vollrente umzustellen. Dies bietet Flexibilität. Wenn der zurückgestellte Anteil ab Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird, hat dies den Vorteil, dass dieser Anteil von den Abschlägen verschont bleibt. Das sind immerhin 0,3 Prozent für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns.
Bei der Teilrente fallen die Abschläge jedoch nur für den Betrag an, den Sie vorzeitig in Anspruch nehmen. Auf den zurückgestellten Betrag werden die Abschläge nicht fällig, wenn diese erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden. „Über die Dosierung der Anteile kann man die Abschlagsbeträge und damit sein Einkommen individuell gestalten“, sagt Thomas Gasch.
Wer den zurückgestellten Anteil mit Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nicht sofort abruft, kann seinen Rentenanspruch sogar noch aufbessern. Denn mit jedem Monat, der anschließend verstreicht, erhalten Ruheständler einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den nicht abgerufenen Rentenanteil.
Muss man in den Ruhestand gehen, um Teilrente zu bekommen?
Die klare Antwort: Nein. Seit dem 1. Januar 2023 können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen – auch trotz Rentenerhöhung um zusätzliche 7,5 Prozent. Das bedeutet, Sie können weiterarbeiten und sowohl Gehalt als auch Rente beziehen. Wer im Job versicherungspflichtig bleibt, erwirbt über den Hinzuverdienst zusätzliche Rentenansprüche. Diese könnten den Verlust teilweise ausgleichen, der aus den Abschlägen auf den Rentenanteil resultiert, der bereits ausgezahlt wird, so Autor Gasch.
Wie stark sich dieser Effekt des Hinzuverdienstes positiv auf die Höhe der Vollrente auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Gasch empfiehlt daher, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.
Wichtig zu wissen ist, dass Teilrentner bei sozialversicherungspflichtigem Hinzuverdienst auch in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen. Damit steht ihnen weiterhin Krankengeld zu. Das bekommen Rentner sonst nicht. Wer aber in seiner bisherigen Firma weiterarbeiten will, sollte mit dem Arbeitgeber klären, ob das möglich ist und ob dieser das Modell Teilrente unterstützt.
Mehr Geld in der Rente: Warum ist die Teilrente besonders für pflegende Rentner eine Option?
Wer Angehörige pflegt, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, kann dadurch in vielen Fällen weitere Rentenansprüche erwerben. Allerdings gilt das nicht für pflegende Ruheständler, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben und die volle Rente beziehen. Für sie besteht Rentenberater Gasch zufolge Versicherungsfreiheit, weshalb sich ihre Rentenansprüche nicht mehr erhöhen.
Mit einem Wechsel in die Teilrente ändert sich das. „Die Pflegeperson wird wieder versicherungspflichtig. Sie erwirbt neue Rentenansprüche“, sagt Gasch. Der Trick funktioniert sogar, wenn Ruheständler sich 99,99 Prozent ihrer Rente auszahlen lassen. Der Verzicht auf die restlichen 0,01 Prozent bis zur Vollrente dürfte in der Regel nicht ins Gewicht fallen, der steigende Rentenanspruch zahlt sich in der Regel aber aus. Die Rückkehr in die Vollrente, etwa wenn der Partner ins Pflegeheim muss, ist jederzeit möglich.
Ein Beispiel könnte so aussehen: Ein Ruheständler mit 1000 Euro Rente wechselt in eine Teilrente mit 99,99 Prozent, verzichtet also auf zehn Cent im Monat. Er pflegt zudem zu Hause seine Frau mit mindestens Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche auf mindestens zwei Tage verteilt. Das bringt laut focus.de aktuell pro Jahr häuslicher Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 genau 9,93 Euro zusätzliche Brutto-Monatsrente ab dem nächsten 1. Juli. Bei Pflegegrad 5 wären es sogar 36,77 Euro, also über 440 Euro im Jahr. Die Summe erhöht sich natürlich, wenn die Pflege über mehrere Jahre stattfindet. Bei Pflegegrad 5 wären es nach drei Jahren über 1000 Euro zusätzliche Rente im Jahr, so das Nachrichtenportal.
Was ist steuerlich bei der Teilrente zu beachten?
Sowohl Voll- als auch Teilrente sind grundsätzlich zu versteuern. Es gilt jeweils der Rentenfreibetrag des Jahres, in dem das Altersruhegeld erstmals bezogen wird. 2024 liegt der steuerfreie Anteil bei 17 Prozent. Er schmilzt in den kommenden Jahren um jeweils 0,5 Prozent. „Wer sich für Teilrente entscheidet, sichert sich den im Jahr des Renteneintritts errechneten Freibetrag bis zum Lebensende“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Potenzielle Teilrentner müssten ausrechnen, ob diese Steueroptimierung die Abzüge aufwiegt, die sie bei vorgezogener Rente in Kauf nehmen.
Auch der mögliche Hinzuverdienst muss versteuert werden. Darüber hinaus ist eine Steuererklärung zu machen. In dieser könnten Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden, zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge für den Hinzuverdienst, so Bauer. Der Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen ab. Mit Teilrente und Hinzuverdienst kann die Bemessungsgrundlage steigen.
Gibt es beim Wechsel in die Teilrente auch Nachteile?
Ja. Die Teilrente kann sich auf einkommensabhängige Sozialleistungen auswirken. Das sollten Interessierte in ihre Überlegungen einbeziehen, rät Thomas Gasch. Im Einzelfall könnte die Teilrente auch nachteilig auf die Zahlung einer Betriebsrente auswirken, heißt es auf einer Informationsseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der Grund: Manche Satzungen oder Versorgungsordnungen sehen vor, dass die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt gezahlt wird, an dem die gesetzliche Rente als Vollrente bezogen wird. Bei Teilrentenbezug hätten Betroffene dann also keinen Anspruch auf Betriebsrente.
Daher ist folgender Rat sehr wichtig: Bevor Sie sich für die Teilrente entscheiden, sollten Sie unbedingt eine verbindliche Rechtsauskunft beim Träger der Betriebsrente einholen.
Wie komme ich zur Teilrente?
Laut Thomas Gasch muss zunächst ein vollständiger Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Ist dieser bewilligt, genügt ein formloser Antrag auf Teilrente. Der Wechsel zurück in die Vollrente funktioniert auf demselben Weg. Eine Bindungsfrist gibt es nicht, ein Wechsel kann Monat für Monat neu erfolgen.
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