Ruhestand
Hinzuverdienstgrenze nur bei Ausnahme: Rentner dürfen sich etwas dazuverdienen
Wer seine Rente aufbessern möchte, kann etwas Geld dazuverdienen. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze ist längst abgeschafft. Aber nicht bei jeder Rente.
Hamm – Als Rentner nur noch auf der faulen Haut liegen und den lieben langen Tag überhaupt nichts tun. Davon träumen sicherlich viele Arbeitnehmer in Deutschland. Nicht jeder kann sich das aber erlauben. Mal ist die Rente trotz einer wohl saftigen Erhöhung im Jahr 2024 zu niedrig und man benötigt mehr Geld zum Leben, mal können echte Workaholics einfach nicht richtig abschalten und müssen einer Beschäftigung nachgehen, obwohl sie das Rentenalter, das schrittweise angehoben wird, bereits erreicht haben. Schnell stellt sich dann die Frage nach dem Hinzuverdienst und möglichen Nachteilen.
Rentner können mehr Geld verdienen – Hinzuverdienstgrenze greift nicht
Die gibt es allerdings gar nicht. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, waren von der Hinzuverdienstgrenze ohnehin nicht betroffen. Sie durften schon vor einer Gesetzesänderung zu Beginn des Jahres 2023 ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen. Seit Jahresanfang gilt bereits: Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben. Trotzdem fällt die Hinzuverdienstgrenze nicht bei allen Rentnern weg.
Zunächst einmal sollte zwischen den verschiedenen Rentenarten unterschieden werden:
- Reguläre Altersrente: Sie haben das maßgebende Alter erreicht und die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt. Ein entsprechender Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Sie haben das maßgebende Alter erreicht, ihr Grad der Behinderung beträgt wenigstens 50 und Sie haben die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt. Ein entsprechender Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
- Renten für Hinterbliebene: Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann einen Rentenanspruch auslösen, Details müssten mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.
- Erwerbsminderungsrenten: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.
Bei Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin eine Hinzuverdiensgrenze
Bei der Erwerbsminderungsrente müssen Rentner bei Hinzuverdiensten noch besondere Regeln beachten. „Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Für Erwerbsminderungsrenten gelte auch seit der Gesetzesänderung weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. „Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen“, heißt es.
Obacht: Die Sozialversicherungsrechengrößen, die auch der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen zugrunde liegen, werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu festgelegt. „Dadurch erfolgt eine automatische Dynamisierung der Hinzuverdienstgrenzen entsprechend der Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
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Bei der Steuer müssen alle Rentner gleichermaßen aufmerksam sein. Ganz unabhängig von der Hinzuverdienstgrenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern, wenn zusammen mit der Rente der steuerliche Grundfreibetrag überschritten wird. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in jedem Fall Pflicht. Darin könnten Frührentner mit Nebenjob dann aber auch etwa Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung und Arbeitsmittel als Werbungskosten geltend machen, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
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