Urteil steht

Doppelbesteuerung bei Rente: Was Betroffene tun müssen

Viele Rentner fürchten eine Doppelbesteuerung ihrer Rente. Das ist eigentlich illegal. Wer ist betroffen? Und was lässt sich dagegen unternehmen?

Hamm – Vor allem bei künftigen Rentnern kann es zu einer zweifachen Belastung – also einer Doppelbesteuerung der Rente – kommen. Dieser Ansicht sind jedenfalls die Richter des Bundesfinanzhofes, die bereits im Mai 2021 (Az.: X R 20/19, X R 33/19) erstmals eine Rechenformel aufgestellt hatten, wie eine Doppelbesteuerung konkret zu ermitteln sei. Nach Ansicht der Experten herrscht nun akuter Handlungsbedarf. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert daher: „Eine Reform ist dringend notwendig!“

Die Doppelbesteuerung der Rente heißt offiziell „Zweifachbesteuerung“

Eine Doppelbesteuerung (offiziell heißt sie „Zweifachbesteuerung“) liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen. Der Bundesfinanzhof hat erstmals eine konkrete Rechenformel zur Bestimmung einer solchen Doppelbesteuerung vorgelegt. Dabei habe das Gericht klargestellt, dass bestimmte Rechengrößen im Steuerrecht – etwa der Grundfreibetrag, der zur Absicherung des steuerfreien Existenzminimums dient – nicht zu Ungunsten der Senioren berücksichtigt werden dürften, erklärt der BdSt. Der fordert nun auch den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Doppelbesteuerung: Einspruch einlegen

„Diejenigen, die nach der Rechenformel des Bundesfinanzhofs nicht von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, dies aber bei sich vermuten, können Einspruch gegen ihren Bescheid erheben und sollten die mögliche Doppelbesteuerung darlegen“, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Der BdSt werde dazu in Kürze Hinweise zur Berechnung anhand von Fallbeispielen veröffentlichen.

Wann eine Doppelbesteuerung der Rente vorliegen könnte

Nicht bei jedem Rentner liegt allerdings auch wirklich eine Doppelbesteuerung der Rente vor. Der Bundesfinanzhof hat einige Parameter genannt, wann vor allem eine strukturelle Doppelbesteuerung vorliegt. Dies sei laut BdSt bei Ruheständlern der Fall, die...

  • ... erst kürzlich in Rente gegangen sind
  • ... selbstständig tätig waren und damit keine steuerfreien Arbeitgeberanteile erhalten haben
  • ... unverheiratet und männlich sind, weil ihre statistische Lebenserwartung dann kürzer ist
  • ... einen unstetigen Rentenversicherungsverlauf haben

Auch unverheiratete Frauen können von Doppelbesteuerung betroffen sein

Der Bund der Steuerzahler stellt zudem klar: „Dabei müssen prinzipiell mehrere der genannten Voraussetzungen vorliegen, aber nicht zwingend alle vier erfüllt sein.“ Es könnten demnach zum Beispiel auch unverheiratete Frauen, die nach einer freiberuflichen Tätigkeit erst kürzlich in Rente gingen, doppelt belastet sein. „Dies hängt stets von der individuellen Erwerbs- und Rentenbiografie ab. Ehemalige Arbeitnehmer sind nach der Rechenformel des Bundesfinanzhofs momentan eher nicht betroffen“, heißt es.

Der BdSt setzt sich daher nun für die Steuer-Rechte der Rentner ein. Er fordert: „Die bisherigen Regelungen zur Versteuerung von Renten müssen angepasst werden!“ Der steuerpflichtige Anteil der Rente, je nach Rentenbeginn, müsse daher langsamer ansteigen. Zudem müssten auch laufende Rentensteigerungen vom persönlichen Steuerfreibetrag profitieren. „Entsprechende Vorschläge hat der Verband bereits dem Bundesfinanzministerium unterbreitet. Bislang hat das Ministerium noch keine konkrete Handlungsanweisung veröffentlicht. Dies sollte nun zeitnah erfolgen“, teilt der Bund der Steuerzahler dazu mit.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Steuerbescheide sorgfältig aufbewahren

Noch ist aber längst nicht geklärt, wann das passiert. Experten raten daher dazu, alle Steuerbescheide sorgfältig aufzubewahren, damit eine mögliche verfassungswidrige doppelte Besteuerung von Renten im Streitfall auch bewiesen werden kann, wie Merkur.de berichtet. Generell sollten Rentner sich mit relevanten Themen rund um den Ruhestand auseinandersetzen, um Nachteile zu vermeiden – so gibt es in diesem Jahr etwa viele Änderungen bei der Rente.

Rubriklistenbild: © Hans-Jürgen Wiedl/dpa

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