Rentenzuschlag

Mehr Rente im Juli 2024: Wann der Zuschlag kommt und wer profitiert

Neben der Rentenerhöhung gibt es einen weiteren finanziellen Bonus für Rentner. Die Auszahlung erfolgt aber getrennt von der regulären Rente.

Hamm - Ab dem 1. Juli können sich die Rentner in Deutschland auf eine Erhöhung ihrer Bezüge um 4,57 Prozent freuen. Darüber hinaus dürfen rund drei Millionen Ruheständler in Deutschland ab diesem Monat einen zusätzlichen, beträchtlichen Aufschlag auf ihre Rente erwarten. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt den Rentenzuschlag?

Der Bonus betrifft Verbesserungen für die Empfänger von Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes. Ruheständler, deren Rentenbezug zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat, können mit diesem Bonus rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) macht jedoch eine Ausnahme: Wer neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung erhält, bekommt möglicherweise keinen Zuschlag.

Rentner: Einige Ruheständler können ab Mitte Juli mit einem Rentenzuschlag rechnen.

Die Rentner, die für den Zuschlag infrage kommen, erhalten von der DRV einen separaten Bescheid. „Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt“, so die Rentenversicherung. Auf dem Kontoauszug wird die Zahlung als „Rentenzuschlag“ gekennzeichnet.

Wie hoch ist der Rentenzuschlag?

Die DRV unterscheidet bei der Auszahlungshöhe in zwei Kategorien. Rentner, deren Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 lag, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wenn der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 lag, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent, so die Mitteilung der Rentenversicherung.

Wann kommt der Rentenzuschlag?

Die Auszahlung erfolgt im Juli 2024, allerdings nicht zu Monatsbeginn zusammen mit der regulären Rentenzahlung. Ursprünglich sollte die vor zwei Jahren beschlossene Verbesserung in einer Gesamtsumme zusammen mit der eigentlichen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden – und zwar ab dem 1. Juli. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der automatisierten Zahlung wird das Geld ab Juli zunächst als monatlicher „Rentenzuschlag“ überwiesen – getrennt von der zugrunde liegenden Rente.

Der Zuschlag soll laut DRV zwischen dem 10. und 20. des Monats auf den Konten der Berechtigten eintreffen.

In einer zweiten Phase soll der Zuschlag ab Ende 2025 direkt als Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Ampel-Koalition wurde Ende April mit den Stimmen aller Fraktionen im Bundestag verabschiedet.

Muss der Rentenzuschlag extra beantragt werden?

Die DRV gibt an, dass dies nicht der Fall ist. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf den Zuschlag hat. Die anschließende Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Übrigens: Über die Rente ranken sich viele Mythen – wa.de erklärt, was stimmt und was ein Irrtum ist.

Rubriklistenbild: © Ralf Hirschberger/dpa

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