Wer hat Anspruch?
Zuschlag auf Erwerbsminderungsrente – drei Millionen Menschen profitieren
Die Erwerbsminderungsrente erhöht sich im Juli für bestimmte Rentner. Der Überblick, wer Anspruch auf den Zuschlag hat.
Hamm – Im Juli erwartet etwa drei Millionen Menschen eine erfreuliche Nachricht: Sie erhalten einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Dies ist die erste Auszahlung dieser Art, wie die Deutsche Rentenversicherung bekannt gibt. Allerdings ist dieser Zuschlag nur für diejenigen Rentnerinnen und Rentner vorgesehen, deren Erwerbsminderungsrente in einem spezifischen Zeitraum begonnen hat.
Erwerbsminderungsrente: Bisher haben Neu-Rentnerinnen und -Rentner nicht profitiert
Die Erwerbsminderungsrente ist für diejenigen gedacht, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Es gibt Unterschiede zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, aber in beiden Fällen soll die Rente das fehlende Einkommen kompensieren oder ergänzen.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die drei Stunden beziehen sich nicht nur auf den eigenen Job, sondern auf alle Tätigkeiten.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Menschen, die zwar mehr als drei, aber nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente nicht neu ist. Insbesondere in den Jahren 2014 und 2019 gab es signifikante Verbesserungen. Allerdings haben damals nur die Neurentnerinnen und Neurentner davon profitiert. „Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden nicht erreicht“, so die Versicherung auf ihrer Webseite.
Von Januar 2001 bis Dezember 2018: Anspruch wird automatisch geprüft
Nun wird jeder, dessen Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, automatisch auf einen Zuschlag geprüft. Es ist nicht notwendig, einen Antrag für den Zuschlag zu stellen. Die Rentenversicherung überprüft automatisch, wer berechtigt ist, und zahlt den Zuschlag automatisch aus.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Berechtigten im Juli über den Zuschlag, einschließlich der Höhe und des Zeitraums der Zahlung. „Der Bescheid gilt zunächst für die Zeit bis zum 30. November 2025, denn die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgen in zwei Stufen.“ Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente in einer Summe ausgezahlt.
Die Höhe des Zuschlags hängt vom Beginn der Rente der betreffenden Person ab. Von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent vom Zahlbetrag, von Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent Zuschlag. Auf der Übersichtsseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Informationen. Übrigens: Die Ampel-Regierung will das marode Rentensystem reformieren – doch es gibt Streit.
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