GDL und DB

Bahnstreik: Notfahrplan, Dauer, Erstattung – was Reisende wissen müssen

Bahnstreik von Mittwoch bis Freitag: Die Lokführergewerkschaft GDL bestreikt die Deutsche Bahn. Alle Infos für Bahnreisende und Pendler.

Hamm - Nachdem der „Weihnachtsfrieden“ zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Lokführergesellschaft GDL seit Montag, 8. Januar, vorbei ist, ist nun auch klar, dass erneut Bahnstreiks anstehen. Die Mitglieder der GDL streiken von Mittwoch, 10. Januar, bis Freitag, 12. Januar.

Bahnstreik von Mittwoch bis Freitag – das müssen Reisende wissen

Der Streik soll massiv werden und mehrere Tage gehen. Die DB rät Reisenden dazu, geplante Fahrten während des Streiks zu verschieben. Im Bahnstreik stellen sich viele Reisende die Frage, welche Rechte sie haben. Und natürlich auch, welche Züge im Ruhrgebiet fahren und welche nicht. Alle Infos.

Wie lange dauert der Bahnstreik?

Wie die DB mitteilt, beginnt der Streik im Personenverkehr am Mittwoch, 10. Januar, um 2 Uhr und soll bis Freitag, 12. Januar, 18 Uhr andauern. Die Arbeitsniederlegung des Güterverkehrs (DB Cargo) beginnt schon am 9. Januar um 18 Uhr.

Warum streikt die GDL wieder?

Die GDL geht erneut in den Streik, da eine Einigung zwischen Bahn und Gewerkschaft bislang nicht in Sicht ist. Die Fronten sind weiterhin verhärtet. „Der Staatskonzern Deutsche Bahn AG hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt und von Besinnung fehlt jegliche Spur – im Gegenteil“, schreibt die GDL Anfang Januar. Das fordert die GDL von der DB:

  • Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden ohne Lohnkürzung
  • Mindestens 555 Euro mehr Lohn im Monat (324 Euro für Azubis)
  • Erhöhung der Zulage für Schichtarbeit um 25 Prozent
  • Inflationsprämie von 3000 Euro für Voll- und Teilzeitbeschäftigte (1500 Euro für Azubis)

Wie reagiert die DB auf den erneuten Streik?

Erst vor einigen Tagen hat die DB der GDL ein Angebot vorgelegt, um einen Streik womöglich abzuwenden. DB-Personalvorstand Martin Seiler erklärte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir wollen jetzt über zusätzliche Wahlmodelle für Schichtarbeiter verhandeln. Die könnten dann statt 38 nur noch 35 Stunden arbeiten - oder auch 40 Stunden. Jeder wählt aus, wie in einer Cafeteria“. Die bereits bestehenden Arbeitszeit-Wahlmodelle bei der Deutschen Bahn wolle man nun erweitern.

Die DB kritisiert den neuerlichen GDL-Streik ab Mittwoch scharf. „Die DB wird umgehend Rechtsmittel einlegen, um ihn zu stoppen“, heißt es. Diese hat einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht. „Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig“, sagt Seiler. Die Lokführergewerkschaft habe ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren, meint die DB. Das Gericht hat am Montagabend, 8. Januar, einstweilige Verfügungen der DB und des Eisenbahnunternehmens Transdev gegen den Streik abgelehnt.

Die DB schlug der GDL daher einen neuen Verhandlungstermin am 10. Januar vor. Die DB fordert die Gewerkschaft auf, den Streik abzusagen und stattdessen den vorgeschlagenen Verhandlungstermin am 10. Januar wahrzunehmen. „Lösungen kann es nur am Verhandlungstisch geben“, so Seiler.

Gibt es wieder einen Notfahrplan der Deutschen Bahn?

Bei den letzten Streiks, so wie bei dem 24-stündigen Warnstreik Anfang Dezember 2023, gab es einen Notfahrplan der DB. Und: Diesen soll es auch ab Mittwoch wieder geben. Somit können Bahnreisende im Regionalverkehr auf ein stark reduziertes Angebot an Fahrten zurückgreifen. „Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, schreibt die DB.

In welchem Umfang der Notfahrplan möglich ist, unterscheide sich regional stark. Aus diesem Grund rät die DB Reisenden, 24 Stunden vor der Fahrt die Reiseverbindung zu überprüfen.

Was passiert mit gekauften Tickets während des Streiks?

Die DB teilt mit, dass bereits gekaufte Zugtickets für den Zeitraum vom 10. bis 12. Januar, an anderen Terminen genutzt werden. Die Zugbindung sei damit aufgehoben ist. „Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort – auch mit einer geänderten Streckenführung“, so die DB.

Fahrgäste im Fernverkehr können im Rahmen einer Sonderkulanz außerdem, ihre Reise vorverlegen und bereits am 8. oder 9. Januar mit dem Zug zu fahren.

Was passiert mit der bereits gebuchten Sitzplatzreservierung?

Auch Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Betroffene können sich dafür an eine Verkaufsstelle der Deutschen Bahn wenden.

Wann gibt es Erstattungen für Reisende?

Pendler, die vom Streik betroffen sind, können auf eine Erstattung hoffen. In bestimmten Fällen gibt es Geld zurück. Das erklärt die Verbraucherzentrale:

  • Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an.
  • Dieses können Sie auf den Internetseiten der Unternehmen herunterladen. Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden, zum Beispiel über die App „DB Navigator“.
  • Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen zu lassen.

Nicht immer muss direkt der ganze Ticketpreis erstattet werden, wenn es während einer Bahnreise wegen des Streiks zu Unannehmlichkeiten kommt. Manchmal wird auch nur ein Teil Fahrpreises erstattet. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich Bahnreisende, die von streikbedingten Zugausfällen betroffen sind, zudem von Bahnmitarbeitern die verpassten Anschlüsse wegen Ausfällen oder Verspätungen bestätigen lassen. Auch ein Foto von Anzeigetafeln oder Screenshots von geänderten Fahrplänen in der App könnten hilfreich sein.

Rubriklistenbild: © dpa / Arne Dedert

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