Ehemalige Zeche Haus Aden
Grubenwasser: Verfahren läuft - RAG sieht keine Verschlechterung der Lippe
Jetzt wird es ernst mit den Grubenwasserplänen am Schacht Aden 2: Im ersten Verfahren zur Einleitung in die Lippe läuft die Anhörung. Die RAG positioniert sich zu strittigen Umweltfragen.
Bergkamen/Arnsberg – Das erste Verfahren für die Wiedereinleitung von Grubenwasser in die Lippe ist eröffnet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Antrag der RAG auf Änderung des Abschlussbetriebsplans (ABP) für das Bergwerk Haus Aden ins Beteiligungsverfahren gegeben. Am 10. September wird sich der Stadtentwicklungsausschuss mit der Stellungnahme der Stadt Bergkamen befassen. Parallel stellt die RAG das Vorhaben dem Umweltausschuss des Kreises Unna vor.
Im ersten Schritt geht es um den Anstieg
Hier geht es zunächst um die Erlaubnis für den Anstieg des Grubenwassers in der Provinz Haus Aden bis -380 Meter. Der geltende ABP verpflichtet die RAG, ab -600 Meter das am Schacht Aden 2 anstehende Wasser zu heben. Es ist ihr mit der Genehmigung aus 2017 aber auch aufgetragen, einen weitergehenden Anstieg zu prüfen. Das laufende Monitoring des Wasseranstiegs seit Abstellen der Bergwerkspumpen im September 2019 hat praktische Erkenntnisse zur Überarbeitung des theoretischen Konzepts geliefert, die nun einfließen sollen.
Das Ziel: Weniger Schadstoffe, weniger Energieeinsatz
Danach kann ein kontrollierter allmählicher Anstieg bei Hebung erster Teilmengen ab -600 Meter bis zu neuen Zielmarke den Schadstoffaustrag, insbesondere beim Chlorid (Salz) und dem hochgiftigen PCB, verringern. Zudem braucht es für die Ewigkeitsaufgabe so weniger Strom. Der Effekt ist in den online veröffentlichten Unterlagen ausführlich beschrieben.
Rechtsgutachten gibt Hinweise fürs Wasserrechtsverfahren
Wegweisend für die weitere Entwicklung dürfte das juristische Gutachten sein. Es sei keine Frage, ob die RAG wieder Grubenwasser in die Lippe einleitet, sondern lediglich ab welchem Niveau und gegebenenfalls mit welcher Aufbereitung, heißt es darin. Zu dieser Einschätzung kommt die Kanzlei Kümmerlein im Auftrag der RAG. Ihre Juristen haben die Pläne nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bewertet – und damit an dieser Stelle schon einen Einblick in die Argumentation für den ausstehenden wasserrechtlichen Antrag für die Einleitung in die Lippe gegeben. Diesen Antrag will das Unternehmen zum Ende des Jahres stellen. Diese zweite Genehmigung ist maßgeblich für die ökologische Beurteilung und die Rahmenbedingen der Einleitung.
Kritiker warten gespannt auf mögliche Auflagen
Stadt und Kreis haben in Resolutionen eine Beseitigung des PCB gefordert. Kritiker wie die Initiative „Saubere Lippe“ warten gespannt, ob der RAG Auflagen gemacht werden. In Erwartung dieser Dinge hält das Unternehmen auf der Nordseite des Kanals schon sieben Hektar Fläche für technische Anlagen vor. Auch ist eine Maschine zur Eisenabscheidung schon bestellt.
Verweis auf schlechten Zustand des Gewässers
Die Anwälte kommen zu dem Schluss, dass die Einleitung des Grubenwassers keine Verschlechterung des Flusses sowie des Grundwassers im Sinne der Kriterien des WHG darstellt, denn der chemische Zustand von 16 der 31 betroffenen Grundwasserkörper sei schlecht, vor allem durch Einträge aus intensiver Landwirtschaft.
Gutachten schließen Kontakt zum Trinkwasser aus
Ein Kontakt mit Vorkommen zur Trinkwassergewinnung sei nicht zu befürchten. Zu den Tiefbrunnen im Einzugsbereich bestehe bei -380 Metern ein vertikaler Abstand von 237 Metern. Der Emschermergel im Deckgebirge dichte die Schichten außerdem ab. Die Neubildung von nutzbarem Grundwasser erfolge außerhalb der Provinz in den höher liegenden Halterner Sanden.
Lippewasser chemisch erheblich belastet
Die 14 Oberflächenwasserkörper der Lippe wiesen gleichfalls keine gute ökologische und chemische Qualität auf. Die Bewertung nach Würmern, Schnecken, Muscheln, Krebstieren und Fischen als ökologische Indikatoren zeige ein „Unbefriedigend“ als Ergebnis. Metalle und Pflanzenschutz- sowie Schädlingsbekämpfungsmittel im Lippewasser bedeuteten in chemischer Hinsicht ein „Nicht gut“, heißt es.
35 Prozent weniger Salzfracht erwartet
Da mit dem Grubenwasseranstieg kritische Stoffe wie Salz und PCB abnähmen, stelle die Einleitung keine Verschlechterung gegenüber dem Zustand in der Zeit der Einleitung bis 2019 dar. So seien fürs Heben bei -600 Metern 210 000 Gramm Salz pro Minute prognostiziert, bei Förderung ab -380 Meter 135 000 Gramm/Minute.
Dass sich die Lippe in der Einleitpause seit 2019 nennenswert erholt habe und die Einleitung eine Verschlechterung darstelle, sei nicht ersichtlich. Vielmehr werde sich die Emissionssituation durch Effekte des Anstiegs verbessern. Der vorgezogenen Pumpbeginn ab -600 Meter bis zum Zielniveau reduziere den Schadstoffeintrag.
Anwälte verweisen auf Ausnahmegenehmigung
Gleichwohl verweisen die RAG-Juristen vorsichtshalber darauf, dass nach dem Gesetz auch eine Ausnahmegenehmigung möglich sei, falls das Verschlechterungsverbot nicht oder nur wirtschaftlich unverhältnismäßig eingehalten werden könne. Zudem bestehe generell eine Ermessenspflicht der Behörde.
Generell gelte: Das Heben und Fördern des Grubenwassers sei durch den Bergbau unverhinderbar angelegt. Dies nicht zu tun, bedeute Risiken durch unkontrollierten Anstieg und Gefährdung des Trinkwassers.
Neue Erkenntnisse in der laufenden Beobachtung
Das Monitoring hat gezeigt, wie sich Wässer nach Tiefe der Abbaubereiche unterschiedlich mineralisieren (je tiefer es läuft, umso mehr nimmt es auf) und sich Fließrichtungen ändern, wenn höher liegende Baue zuerst voll sind. Daher will die RAG nun ab -600 Metern Teilmengen aus westlichen Revieren heben, die weniger Salz enthalten und allmählich die -380 Meter ansteuern. Das soll salzigere Zuflüsse aus Osten in der Tiefe halten.
Anstieg über neun Jahre - dann 14,9 Mio. Kubikmeter/Jahr
Das erfordert den auf 2029/30 verschobenen Betrieb des Hebewerks ab Anfang 2026. Ende 2025 soll es fertig sein. Die Arbeiten an den Fundamenten laufen, der Bauantrag für die 30 Meter hohe Maschinenhalle liegt der Stadt Bergkamen vor. Geltende Bestimmung ist zudem, dass bei -650 Metern Wasserstand Pumpbereitschaft bestehen muss. Für den Anstieg bis zur neuen -380-Meter-Marke sind neun Jahre kalkuliert. Ab 2035 sollen bis zu 14,9 Millionen Kubikmeter jährlich aus der Grube in die Lippe fließen – und zwar für alle Zeiten.