Nachhaltigkeit für Pilze

Teure Pilzsuche: Warum Steinpilzesammeln Sie 1.700 Euro kosten kann

Steinpilze sammeln kann teuer werden: Wer die Handstraußregel missachtet, riskiert saftige Bußgelder von bis zu 1.700 Euro.

Die Pilzsaison bringt jedes Jahr Sammler in die Wälder. Doch nicht jeder weiß, wie schnell ein Ausflug mit vollen Körben zum teuren Verhängnis werden kann. Zwei Senioren aus Baden-Württemberg mussten das schmerzhaft erfahren: Sie sammelten 19 Kilo Steinpilze und zahlten am Ende 1.700 Euro Strafe. Solche Fälle sind kein Einzelfall. Die sogenannte Handstraußregel setzt enge Grenzen, die viele nicht kennen – und das kann richtig ins Geld gehen.

1.700 Euro Strafe fürs Steinpilzesammeln: Wer nicht aufpasst, riskiert hohe Bußgelder

Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt das Sammeln von Pilzen „für den eigenen Bedarf in kleinen Mengen“. Was das bedeutet, ist nicht in jedem Bundesland gleich geregelt. Meist gilt: Ein bis zwei Kilogramm pro Person und Tag sind erlaubt. Wer mehr sammelt, riskiert ein Bußgeld. Die Behörden orientieren sich dabei an der Menge, die für eine oder zwei Mahlzeiten reicht. Wer größere Mengen mitnimmt, etwa um sie zu verkaufen oder zu verschenken, braucht eine Genehmigung. Ohne diese drohen empfindliche Strafen.

Strafen und Bußgelder: Menge und Arten sind entscheidend

Wer Pilze über die erlaubte Menge hinaus sammelt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Durchschnittlich werden pro zu viel gesammeltem Kilogramm etwa 100 Euro fällig. Auch hier gilt aber: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln und Maßstäbe. Bei gewerblichem Sammeln oder dem Verstoß gegen den Artenschutz schnellen die Strafen in die Höhe – bis zu 10.000 Euro, in schweren Fällen sogar bis zu 50.000 Euro. In Baden-Württemberg mussten Sammler 2018 für 19 Kilo Steinpilze 1.700 Euro zahlen. Bei Sammlern im Schwarzwald kassierte der Zoll sogar Strafen von über 7.000 Euro, nachdem mehr als 70 Kilogramm Pilze beschlagnahmt wurden.

Bild der Polizei Freiburg zum 19-Kilo-Fund – 1.700 Euro Strafe.

Viele beliebte Speisepilze stehen zudem unter besonderem Schutz. Für einige gibt es Ausnahmen, andere sind komplett tabu. Die folgende Übersicht zeigt, welche Arten in kleinen Mengen gesammelt werden dürfen und bei welchen ein Sammelverbot gilt:

  • Geschützt, aber Sammeln erlaubt:
  • Steinpilz
  • Pfifferling (alle heimischen Arten)
  • Schweinsohr
  • Brätling
  • Birkenpilz und Rotkappe (alle heimischen Arten)
  • Morchel (alle heimischen Arten)
  • Striktes Sammelverbot:
  • Kaiserling
  • Trüffel (alle heimischen Arten)
  • Grünling
  • Schaf-Porling, Semmel-Porlinge (alle heimischen Arten)
  • Weißer und Gelber Bronze-Röhrling
  • Sommer-Röhrling
  • Echter und Blauender Königs-Röhrling
  • Erlen-Grübling
  • Saftlinge (alle heimischen Arten)
  • März-Schneckling
  • Wegweiser zu beliebten Speisepilzen
  • Steinpilze
  • Pfifferlinge
  • Schirmpilze
  • Champignons

Wer sich nicht sicher ist, sollte lieber auf das Einsammeln verzichten oder einen Pilzsachverständigen hinzuziehen. Die Verantwortung liegt beim Sammler – Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Lasst die Alten im Wald

Ältere Exemplare schmecken oft nicht mehr so gut, werden zäh oder teilweise ungenießbar bis giftig. Der wichtigste Grund ist aber die Nachhaltigkeit. Pilze sind, was wir sehen, nur der Fruchtkörper eines viel größeren, unterirdischen Pilzgeflechts, des sogenannten Myzels. Die Hauptaufgabe dieses Fruchtkörpers ist es, Sporen zu verbreiten – das „Saatgut“ der Pilze. Alte Pilze, deren Hut sich schon weit geöffnet hat, sind reif genug, um ihre Sporen abzugeben. Wenn man sie im Wald lässt, können sie Tausende von neuen Pilzen hervorbringen und so den Bestand für die kommenden Jahre sichern. Pilze spielen eine entscheidende Rolle im Ökosystem, da sie totes Holz und Laub zersetzen und Nährstoffe in den Boden zurückführen. Ein einfacher Drucktest kann oft helfen: Wenn man mit dem Finger vorsichtig auf den Pilzhut drückt und eine Delle zurückbleibt, ist er wahrscheinlich schon zu alt.

Vorher informieren und auf Nummer sicher gehen

Nicht überall darf nach Herzenslust gesammelt werden. In Nationalparks, Naturschutzgebieten oder eingezäunten Forstkulturen ist das Sammeln grundsätzlich verboten. Auch auf Privatgrundstücken braucht es die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers. Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert Anzeigen und teils hohe Strafen. Und verwechseln Sie Steinpilze ja nicht mit dem Gallenröhrling – das ruiniert ihre Pilzpfanne.

Verwechslungsgefahr: Die leckersten deutschen Speisepilze mit ihren giftigen Doppelgängern

Ein voller Korb mit frischen Pilzen im Wald, während ein Sammler bei Regen neue Funde begutachtet.
Es ist wieder ist Pilzzeit
Gallenroehrling, Gallen-Roehrling, Gemeiner Gallenroehrling (Tylopilus felleus), zwei Fruchtkoerper auf bemoostem Waldboden
Flockenstieliger Hexenröhrling
Verwechslungsgefahr: Die leckersten deutschen Speisepilze mit ihren giftigen Doppelgängern

Pilzesammeln bleibt ein besonderes Naturerlebnis, solange die Regeln eingehalten werden. Die Handstraußregel schützt nicht nur die Pilzbestände, sondern bewahrt Sammler auch vor bösen Überraschungen. Wer sich informiert, nur bekannte Arten in kleinen Mengen sammelt und die Finger von geschützten Pilzen lässt, kann die Pilzesaison im Wald unbeschwert genießen. Wer unsicher ist, fragt besser beim örtlichen Forstamt oder der Naturschutzbehörde nach. So bleibt der Korb voll – und das Portemonnaie verschont. Mehr Infos gibt es in unserem großen 1 x 1 fürs Pilzesammeln.

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Rubriklistenbild: © dpa/Patrick Pleul

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