Koalition einigt sich

Einigung beim Heizungsgesetz: Infos zur Förderung, Umlage und Gasheizung

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein Heizungsgesetz geeinigt. Das muss nun vom Bundestag verabschiedet werden. Alle Details und Unterpunkte stehen schon mal.

Hamm - Das Tauziehen scheint beendet, eine Entscheidung ist gefallen. SPD, Grüne und FDB haben sich nach langanhaltenden Diskussionen nun doch auf ein Heizungsgesetzt geeinigt. Am Donnerstag soll es in Berlin vorgestellt, in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Die finalen Details zum neuen Heizungsgesetz im Überblick.

Heizungsgesetz steht fest: Details zu Gasheizung, Förderung, Umlage

Wirtschaftsminister Robert Habeck ist „eigentlich optimistisch“ bezüglich einer schnellen Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes. Die Chancen stünden nach der Grundsatzeinigung laut dem Grünen-Politiker gut, wie er am Dienstag bei einer Konferenz der Süddeutschen Zeitung untermauerte. Eine Entscheidung werde noch vor der Sommerpause erwartet. Als Zielmarke nannte er die letzte parlamentarische Woche, also die erste Juli-Woche.

Was genau steht im neuen Heizungsgesetz und worauf müssen sich Eigentümer künftig einstellen? Schon Mitte Juni hatte die Ampel-Koalition das Gebäudeenergiegesetz vorangetrieben und sogenannte „Leitplanken“ vorgestellt. Diese räumen Hausbesitzern mehr Zeit beim Heizungsaustausch ein.

Zusätzlich soll das Gebäudeenergiegesetz an ein Gesetz der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Letzteres befindet sich derzeit in der Planung und soll noch im Herbst 2023 vorgestellt werden. Zwar wollte Robert Habeck bezüglich des Heizungsgesetzes am Dienstag nicht weiter ins Detail gehen. „Es wäre jetzt wirklich ein grobes Foul, wenn ich die Details der sich abzeichnenden Einigung jetzt hier vortragen würde“, sagte er. „Das würden die mir nicht verzeihen“, sagte der Grünen-Politiker.

Heizungsgesetz: Die durchgesickerten Details im Überblick

Der Deutschen Presse-Agentur liegen offenbar dennoch einige Details vor. Diese betreffen die Unterpunkte Modernisierungsumlage, Förderung, Gasheizung und Beratung:

  • Modernisierungsumlage: Sie soll um zehn Prozent erhöht werden. Allerdings nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen sollte. Die Förderung soll in voller Höhe weitergegeben werden, sodass Mieterhöhungen geringer ausfallen. Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen.
  • Förderung: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ geplant.
  • Gasheizungen: Funktionierende Gasheizungen müssen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden. Langfristig sollen aber nach und nach mehr grüne Gase wie aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff eingesetzt werden.
  • Beratung: Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen.

Feststehen soll zudem, dass Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur noch im Bestand sowie in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten eingebaut werden. Zudem werden nur noch Gasheizungen eingebaut, die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Ölheizungen werden hingegen nicht mehr eingebaut, können aber repariert werden. Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch? Es gibt einiges beim Klimabonus zu beachten. (mit dpa-Material)

Rubriklistenbild: © Future Image/IMAGO

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