Verbote
Heizungsgesetz angepasst: Was ändert sich jetzt für Bürger?
Die Pläne für das neue Heizungsgesetz haben für Wirbel bei Hausbesitzern gesorgt. Nun wurden sie geändert. Bleibt es beim Verbot von Öl- und Gasheizungen?
Hamm - An Streitthemen hat es in vergangenen Jahren nicht gemangelt: erst Corona, dann Ukraine-Krieg, schließlich Inflation. Für zusätzlichen Wirbel sorgte Wirtschaftsminister Robert Habeck, als er im Frühjahr den Plan für das schrittweise Aus von Gas- und Ölheizungen vorstellte - und zwar bereits ab 2024. Regierungsintern wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz – zerpflückt und verändert. Viele Verbote sind gelockert worden.
| Was? | Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| Wann? | Ab 1. Januar 2024 |
| Betrifft? | Heizungen |
Heizungsgesetz angepasst: Was sich jetzt an den Verboten ändert
Nach den ursprünglichen Plänen sollten in Gebäuden bereits ab 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die Wärme aus „mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien“ erzeugen. Das hätte das Ende von Gas- und Ölheizungen eingeläutet. Diese Verbotspläne sorgten für Erstaunen bis hin zu Empörung, vor allem beim Koalitionspartner FDP. Doch das Vorhaben ist nun vom Tisch.
Die von SPD, Grünen und FDP jetzt vorgestellten „Leitplanken“ sehen stattdessen vor, dass das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz aneinander gekoppelt werden und beide am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Länder und Kommunen müssen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen, etwa über den Ausbau der Fernwärme. Sie bekommen dafür bis 2028 Zeit. Wichtig: Erst nach dieser Entscheidung würden dann die Regeln für Hauseigentümer, die noch mit Öl oder Gas heizen, verschärft.
Neues Heizungsgesetz: Frist 1. Januar 2024 für Hausbesitzer entschärft
Für Hausbesitzer und solche, die es werden wollen, bedeuten die Änderungen im Gesetzesentwurf: Sie dürfen auch über den 1. Januar 2024 hinaus Gasheizungen einbauen, solange diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Sollten sich die Kommunen dann gegen Fernwärme entscheiden, müssen Eigentümer ihre Heizungen nicht sofort umrüsten. Wie lang die Übergangsfristen sind, ist noch nicht bekannt. In Neubaugebieten soll es dagegen dabei bleiben, dass ab dem 1. Januar 2024 nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden darf.
Setzen Kommunen künftig auf ein Netz mit klimaneutralem Gas (Bio-Erdgas, synthetisches Gas oder Wasserstoff), dürfen Eigentümer auch weiterhin Gasheizungen betreiben. In diesem Punkt ist die Handschrift der FDP zu erkennen. Mit ihrer aktuellen Lieblingsforderung nach „Technologieoffenheit“ stoppte sie bereits das EU-weit geplante und eigentlich schon ausverhandelte Ende für Verbrenner-Autos ab 2035.
Neues Heizungsgesetz: Holz und Pellets gelten als erneuerbare Energie
Im Vergleich zum bisherigen Gesetzesentwurf wird es eine weitere zentrale Änderung geben, die Freunde des Feuers freut und Umweltschützer ärgert. Holz, Hackschnitzel oder Pellets sollen wie bisher als erneuerbare Energie gelten. Nach den ursprünglichen Plänen hätten sie diesen Status verloren und wären nur als Hybridheizung, beispielsweise in Kombination mit einer Wärmepumpe im Neubau, zulässig gewesen. Im neuen Entwurf des GEG heißt es dagegen jetzt: „Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 Prozent-Vorgabe ausnahmslos“.
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Wie auch vor der Änderung des Gesetzesentwurfes gilt: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden, defekte Heizungen sollen repariert werden dürfen. Ein Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Neue Förderungsanreize sollen Eigentümer von Mietwohnungen zum Wechsel auf umweltschonende Systeme motivieren. Der Deal in der Theorie: Sie bekommen mehr Geld vom Staat, legen dafür aber weniger der Umbaukosten auf die Mieter um. Die wiederum sparen im Idealfall durch die niedrigeren Energiekosten.
Das Gebäudeenergiegesetz könnte noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause im Juli 2023 beschlossen werden.
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