Beispielrechnung
Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus – was sich beim Ehegattensplitting ändert
Finanzminister Linder hat eine weitreichende Änderung der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Das Ehegattensplitting etwa soll angepasst werden.
Berlin – Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 geeinigt. Dieser sieht unter anderem Steuerentlastungen vor. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat diese unmittelbar nach der Einigung auf den Weg gebracht. Am Mittwoch, dem 10. Juli, versendete sein Ministerium den Entwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 an das restliche Kabinett. Unter anderem ist eine Anpassung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2025 und 2026 in zwei Schritten vorgesehen, um die Inflation auszugleichen. Insgesamt kostet das Vorhaben laut dem FDP-Chef rund 23 Milliarden Euro.
Aus der Steuerklassen III und V: Das steckt hinter den Plänen
Neben der Erhöhung des Kindergeldes und der Anhebung der Grundfreibeträge hat sich die Ampel auch auf die Abschaffung der Steuerklassen III und V geeinigt. Dieser Schritt wurde zuvor schon länger angekündigt. Stattdessen sollen Ehepartner künftig beide nach Steuerklasse IV besteuert werden. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Lohnsteuerbelastung unter den Ehepartnern und Lebenspartnern führen, heißt es in dem Entwurf. Der Schritt ist nicht unumstritten, Experten warnen vor den Folgen für Familien.
Bislang konnten Ehepaare zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen:
- Bei der Kombination der Steuerklassen III und V ist ein Ehepartner in der Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V. Letzterem wird dabei kein Grundfreibetrag angerechnet, sodass der volle Lohn besteuert wird. Für die Steuerklasse III gibt es dagegen den doppelten Grundfreibetrag. Der Mehrverdiener ist dann in Steuerklasse III und zahlt sehr wenige Steuern. Der mit geringerem Einkommen zahlt hingegen quasi alle Steuern des Paares.
- Sind beide Ehepartner in Steuerklasse IV, gilt für beide der einfache Grundfreibetrag. Nach der Gehaltsabrechnung zahlen beide ungefähr gleich viele Steuern.
- Beim Faktorverfahren der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer nach dem Modell der Steuerklasse IV berechnet. Der Unterschied ergibt sich jedoch bei der Einkommenssteuer. Aus der unterschiedlichen Steuerlast und den unterschiedlich hohen Einkommen ergibt sich dabei ein Faktor, um den die Lohnsteuer jeweils bereinigt wird.
Beispielrechnung: So verändert sich das Einkommen von Ehepaaren in Steuerklasse IV
Die Umstellung der Steuerklassen III und V auf Steuerklasse IV bedeutet jedoch keine Steuererhöhung. Die Gesamtsteuerlast für Ehepartner bleibt gleich, allerdings ändert sich der Zeitpunkt, zu dem die Steuererleichterung spürbar wird: entweder erst nach Abgabe der Steuererklärung oder bereits bei jeder Gehaltsabrechnung. Ein Beispiel:
Angenommen, ein Paar mit einem Jahresbruttolohn von 70.000 Euro erzielt bei der gemeinsamen Steuererklärung nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein zu versteuerndes Einkommen von 53.000 Euro. In diesem Fall beträgt die zu entrichtende Einkommensteuer 6.928 Euro. Dieser Betrag bleibt konstant, unabhängig von der gewählten Steuerklassen-Kombination:
Wählt das Paar die Steuerklassen-Kombination III und V, so hat es im Laufe des Jahres 6.022 Euro Lohnsteuer entrichtet. Daher ist eine Steuernachzahlung von 906 Euro erforderlich, um auf die Gesamtsumme von 6.928 Euro zu kommen.
Entscheidet sich das Paar hingegen für die Steuerklassen-Kombination IV ohne Faktor, so hat es im Laufe des Jahres 7.985 Euro Lohnsteuer bezahlt. In diesem Fall steht dem Paar eine Steuerrückerstattung von 1.057 Euro zu, um auf die Gesamtsumme von 6.928 Euro zu kommen.
Änderung der Steuerklassen: Ehegattensplitting fördert Geschlechterungleichheit
Das aktuelle Ehegattensplitting führt laut der Hans-Böckler-Stiftung dazu, dass sich für viele Frauen eine Erwerbstätigkeit gar nicht lohnt, da sie oft weniger verdienen als ihre Ehemänner. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Abschaffung des Splittings einen höheren Arbeitsanreiz, insbesondere für Frauen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings nicht zu signifikant höheren Steuereinnahmen führen würde, aber die Erwerbsbeteiligung von verheirateten Frauen um etwa 2,4 Prozent steigen könnte.
Darüber hinaus benachteiligt das Splitting Frauen im Laufe ihres Lebens: Im Falle einer Trennung stehen sie oft vor finanziellen Herausforderungen, da sie weniger Möglichkeiten hatten, Rücklagen zu bilden. Dies hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Rentenansprüche. Frauen sind deutlich häufiger von Altersarmut betroffen als Männer, da sie im Durchschnitt weniger verdienen und daher später weniger Rente erhalten.
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