Steuertrick Heirat

Geld sparen durch Ehegattensplitting: Welche Auswirkungen die Steuerklassenreform hat

Das Ehegattensplitting hilft Paaren beim Sparen von Steuern, kann jedoch auch zu Ungleichheit führen. Mit einer Reform der Steuerklassen will die Ampel-Regierung dem entgegenwirken.

Berlin - Die traditionelle pompöse Hochzeit in der Kirche wird immer mehr durch schlichtere Feiern ersetzt. Auf Social Media wird oft scherzhaft behauptet, dass der Hauptgrund für eine Heirat die Steuervorteile seien. Tatsächlich kann durch das Ehegattensplitting unter bestimmten Umständen Geld gespart werden. Die Ampel-Koalition hat jedoch schon seit einigen Jahren vor, die Steuerklassen zu ändern, um die Gleichberechtigung zu fördern.

Ehegattensplitting: So funktioniert das System

Das Ehegattensplitting bietet Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern einen Steuervorteil. Normalerweise wird die Lohnsteuererklärung individuell in Form einer Einzelveranlagung abgegeben, wobei beide Partner die Steuerklasse 4 haben. In einer Ehe oder Partnerschaft kann jedoch eine Zusammenveranlagung erfolgen, bei der die Steuererklärung gemeinsam abgegeben wird. Dies führt insbesondere bei Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen zu Steuereinsparungen.

In solchen Fällen werden die Partner in die Steuerklassen 3 und 5 eingeteilt. Der Partner mit dem höheren Einkommen erhält die Steuerklasse 3 und zahlt daher weniger Lohnsteuern, während der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse 5 erhält und mehr Lohnsteuer zahlt. Diese Einteilung ermöglicht es, die Steuervorteile im Laufe des Jahres zu nutzen. Die endgültige Steuerberechnung erfolgt jedoch immer mit der jährlichen Steuererklärung, bei der das Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann halbiert wird. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination kann mehrmals im Jahr beantragt werden.

Finanztip, ein Geld-Ratgeber, gibt ein Beispiel: Wenn ein Partner 40.000 Euro verdient und der andere Partner 20.000 Euro, beträgt die Steuer ohne Ehegattensplitting etwa 10.315 Euro. Mit Splitting sind es nur 9902 Euro, eine Ersparnis von 413 Euro. Bei einem Einkommen von 60.000 Euro für Partner 1 und keinem Einkommen für Partner 2, sinkt die Steuer von 15.863 Euro (Partner 1) auf 9902 Euro, was eine Ersparnis von 5961 Euro bedeutet.

Laut Stiftung Warentest kann im Extremfall bis zu rund 18.937 Euro gespart werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das zu versteuernde Einkommen über eine halbe Million Euro beträgt.

Was es beim Ehegattensplitting zu beachten gilt

Es gibt jedoch auch einige Aspekte, die beim Ehegattensplitting zu beachten sind. So funktioniert das Splitting nicht, wenn man verheiratet ist und getrennt lebt. Um die Steuervorteile geltend zu machen, muss das Ehepaar in einem Haushalt zusammenleben. Außerdem lohnt sich das Splitting umso weniger, je ähnlicher die Gehälter der Partner sind. Der Steuervorteil wird erst dann attraktiv, wenn einer der Partner mindestens 60 Prozent des zu versteuernden Einkommens verdient.

Wer die Steuerklasse schlau wählt, kann mehrere tausend Euro steuern sparen.

Laut der Hans-Böckler-Stiftung führt dies dazu, dass sich für viele Frauen die Erwerbstätigkeit gar nicht erst lohnt. Denn es sind oft Frauen, die weniger verdienen als ihr Ehemann. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt jedoch, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings nicht zu erheblich mehr Steuereinnahmen führen und die Erwerbsbeteiligung von Ehefrauen um etwa 2,4 Prozent steigen würde.

Ampel-Koalition will mehr Gleichberechtigung durch Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

Die Ampel-Koalition plant aus diesen Gründen, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und auf Steuerklasse 4 umzustellen. Im Koalitionsvertrag von 2021 wird angegeben, dass dies zur Erreichung einer ökonomischen Gleichstellung beitragen soll. Die Familienbesteuerung soll so weiterentwickelt werden, dass „partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit gestärkt werden.“ Von der Reform wären Millionen Paare betroffen. Experten warnen vor den finanziellen Folgen für Familien.

Die Umsetzung dieser Pläne hat jedoch noch nicht stattgefunden. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU zu den Details der geplanten Abschaffung heißt es, dass die Umsetzung noch andauert und daher noch keine Aussagen gemacht werden können. In einem weiteren Absatz wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das Ehegattensplitting dadurch „nicht berührt“ werde.

Das bedeutet, dass der Steuervorteil auch dann noch bestehen würde, wenn die Steuerklassen 3 und 5 in naher Zukunft abgeschafft werden. Der Vorteil des Ehegattensplittings ergibt sich aus der gemeinsamen Abgabe der Lohnsteuererklärung, auch wenn monatlich in der Lohnabrechnung keine Unterschiede mehr sichtbar sind. Durch das Zusammenrechnen der Einkommen und das anschließende Halbieren ergibt sich bereits ein Steuervorteil. Eine Heirat nur wegen der Steuer würde also auch dann noch funktionieren.

Rubriklistenbild: © Ralph Peters/IMAGO

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare