Ampel-Plan
Änderung des Ehegattensplittings: Was für Ehepaare geplant ist
Die Ampelkoalition hat eine Reform des Ehegattensplittings im Visier. Eine gerechtere Verteilung der Steuerlast könnte die Folge sein. Diese Veränderungen erwarten Ehepaare.
Hamm - Die Reform des Ehegattensplittings ist seit geraumer Zeit ein zentrales Thema. Es setze falsche Anreize für Ehepartner und sorge vor allem dafür, dass Frauen weniger arbeiten als Männer. Daher plant die Ampel-Koalition eine Überarbeitung des Steuermodells, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken. Eine vollständige Abschaffung ist jedoch nicht vorgesehen.
Änderung des Ehegattensplittings: Was für Eheleute geplant ist
Im Koalitionsvertrag wird dies wie folgt formuliert: „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“
Bisher hat sich in der aktuellen Legislaturperiode wenig getan. Doch im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt 2025 und der „Wachstumsinitiative“ wird die Reform des Ehegattensplittings erneut aufgegriffen - im Kontext der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit. Auch hier ist vorgesehen, die Steuerklassen III und V zu Gunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV abzuschaffen.
Aktuell können Ehepaare zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen:
- Bei der Kombination der Steuerklassen III und V ist ein Ehepartner in der Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V. Bei letzterem wird dabei kein Grundfreibetrag angerechnet, so dass der volle Lohn besteuert wird. Für die Steuerklasse III gibt es dagegen den doppelten Grundfreibetrag. Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Löhne sehr unterschiedlich ausfallen.
- Wenn beide Ehepartner in Steuerklasse IV sind, gilt für beide der einfache Grundfreibetrag. Wenn beide in etwa ähnlich gut verdienen, ist das Modell lohnenswert.
- Beim Faktorverfahren der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer nach dem Modell der Steuerklasse IV berechnet. Der Unterschied ergibt sich jedoch bei der Einkommenssteuer. Aus den unterschiedlich hohen Einkommen und der unterschiedlichen Steuerlast ergibt sich dabei ein Faktor, um den die Lohnsteuer jeweils bereinigt wird.
Wie wirkt sich die geplante Reform auf das Ehegattensplitting aus?
Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll das Modell der Steuerklasse IV mit Faktor zum Standard werden. Für die Steuerlast der Ehepaare ergibt sich dadurch im Jahresverlauf kein Unterschied. Sie zahlen stets die gleiche Steuersumme, unabhängig von der gewählten Steuerklassenkombination, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Auch die Steuereinnahmen des Bundes bleiben laut Focus unverändert.
Für den Partner oder die Partnerin mit geringem Einkommen, die nach Steuerklasse V besteuert werden, ergibt sich jedoch ein Unterschied. Sie haben hohe Abgaben, was zu einem niedrigeren Nettolohn führt als in den anderen Modellen des Ehegattensplittings. Dadurch steht ihnen weniger Geld zur Verfügung. Auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld fallen geringer aus.
Umstellung auf die Steuerklasse IV soll zur gerechteren Verteilung beim Ehegattensplitting führen
„Ziel des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren ist es, die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu verteilen“, so eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Die Lohnsteuer könne dann „realitätsgenau unter Berücksichtigung des Splitting-Verfahrens“ berechnet werden.
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Ein konkretes Beispiel der Vereinigten Lohnsteuerhilfe verdeutlicht dies: Hat der Mann ein Gehalt von 50.000 Euro und die Frau ein Gehalt von 20.000 Euro, zahlt die Frau bei Steuerklasse V trotzdem 2792 Euro Steuern. Der Mann mit dem deutlich höheren Gehalt zahlt in Steuerklasse III mit 3866 Euro nur etwas mehr als 1000 Euro mehr. Insgesamt ergeben sich 7886 Euro an Steuern sowie eine Nachzahlung von 1228 Euro. Im Modell der Steuerklasse IV mit Faktor zahlt der Mann 7209 Euro Steuern, die Frau 678 Euro. Die gemeinsame Steuerlast bleibt mit 7886 Euro gleich, wird jedoch über das gesamte Jahr verteilt.
Wann plant die Ampel-Koalition die Reform des Ehegattensplittings?
Der genaue Zeitpunkt der Reform des Ehegattensplittings ist noch ungewiss. Auch in dem am 5. Juli veröffentlichten Papier zur „Wachstumsinitiative“ gibt die Ampel-Koalition keinen konkreten Zeitplan vor. Stattdessen heißt es: „Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie diese Umsetzung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann.“ Das federführende Finanzministerium teilte auf Anfrage von IPPEN.MEDIA mit, dass die Details der Regelung noch ausgearbeitet werden.
Eine Abstimmung mit den Landesregierungen ist erforderlich, da die Reform des Ehegattensplittings ein Zustimmungsgesetz wäre. Da 42,5 Prozent der Lohnsteuer an die Bundesländer fließen und somit ihre Finanzen betroffen sind, muss der Bundesrat zustimmen. Daher ist die Umsetzung der Reform in der bis Herbst 2025 laufenden Legislaturperiode noch ungewiss.
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