Gesetzesänderung
Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden: Was sich ändert
Die Regierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Bleibt Ehepaaren am Ende weniger Netto? Wer profitiert von der Reform? Ein Überblick.
Hamm - Eine Reform der Steuerklassen ist schon im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP angekündigt worden. Dass die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen, ist also nicht neu. Der Plan wird jetzt aber wohl konkreter. Laut eines Medienberichts will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Kürze „ein umfangreiches Gesetzespaket“ diesbezüglich vorlegen.
Reform geplant: Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden
In Deutschland sind Millionen Paare von der geplanten Reform betroffen. Nur Ehepaare können überhaupt zwischen verschiedenen Klassen wählen, denn die Lohnsteuerklasse in Deutschland richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand:
- Steuerklasse 1: für Alleinstehende
- Steuerklasse 2: für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3: verheiratet und Schwerverdiener
- Steuerklasse 4: verheiratet und der Standardfall
- Steuerklasse 5: verheiratet und Geringverdiener
- Steuerklasse 6: mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs
Laut Statistischem Bundesamt entscheiden sich die meisten Ehepaare nach wie vor für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Welche Auswirkungen hat deren Abschaffung?
Die Steuerklasse hat Einfluss auf das Nettoeinkommen von Ehepaaren
Die Steuerklasse hat grundsätzlich einen Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen eines Paares. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere (Faustregel: 60 Prozent und mehr), ist die Kombination 3/5 günstig. Der geringer verdienende Partner (Lohnsteuerklasse 5) hat dadurch zwar sehr hohe Abzüge vom Bruttolohn, doch das wird durch die Vorteile der oder des Besserverdienenden (Steuerklasse 3) am Monatsende mehr als aufgewogen. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 am sinnvollsten.
Unterm Strich tun sich beide Modelle nicht viel, denn abgerechnet wird immer erst mit der Einkommensteuererklärung. Wichtig: Durch die Wahl der Steuerklassenkombination kann man nur Einfluss auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber nehmen, Steuern sparen lassen sich damit nicht. Hat ein Paar nicht die beste Wahl der Lohnsteuerklassen getroffen, bekommt es zwar jeden Monat weniger Netto vom Brutto, kann sich das aber über die Steuererklärung am Ende zurückholen.
Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden: Bleibt am Ende weniger Netto?
Wie die Bild jetzt berichtete, soll es nach der Reform nur noch die Steuerklasse 4 (Faktorverfahren) geben. Damit würden beide Ehepartner gleich behandelt. Der Besserverdiener hätte dadurch künftig tatsächlich etwas weniger Netto. Allerdings würde der Ehepartner mit weniger Lohn dann mehr Netto vom Brutto bekommen. Das Faktorverfahren sorgt dafür, dass die Lohnsteuerlast innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt ist. Jeder zahlt den Lohnsteueranteil, den er am gemeinsamen Einkommen hat.
Dass Ehepaare durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 insgesamt weniger Netto-Einkommen haben werden, soll wohl ausgeschlossen werden. FDP-Finanzexperte Max Mordhorst (27) sagte diesbezüglich zu Bild: „Höchste Priorität hat, dass der Umstieg unterm Strich zu keinerlei Mehrbelastungen bei Ehepaaren führt.“
Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden – für mehr Gerechtigkeit
Bei dem Gesetzesvorhaben geht es um soziale Aspekte und größere Gerechtigkeit. Denn in der Realität ist der schlechter verdienende Teil eines Paares meist die Frau, die dann in Steuerklasse 5 eingruppiert und durch besonders hohe Abzüge benachteiligt wird. Die Reform würde dem Zweitverdiener mehr Netto vom Brutto lassen und – so die Hoffnung von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) – die „ökonomische Gleichstellung von Frauen stärken“. Die Ampel-Koalition erhofft sich zudem, dass durch Abschaffung der Kombination 3/5 mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen.
Wann die Reform greifen soll, ist nicht bekannt. In einem Interview mit der Berliner Morgenpost sagte Christian Lindner im Sommer 2023, dass die Gesetzgebung schnell gehe, die Umsetzung in der IT der Länderfinanzverwaltung allerdings Jahre dauere.
Aufgepasst: Für die Steuererklärung 2023 gilt wieder eine neue Frist.
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