Ruhestand

Frührente 2025: Sie sollten jetzt handeln, um Abschläge zu vermeiden

Die Frührente wird teurer - aber wer jetzt handelt, kann noch Geld sparen. Erfahren Sie, wie Sie die Abschläge ausgleichen können.

Hamm – Der Wunsch, vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand zu treten, ist bei vielen Menschen vorhanden. Dies führt zu kontinuierlichen Debatten unter den Politikern, da Deutschland mit einem zunehmend gravierenden Mangel an Fachkräften konfrontiert ist. Daher bemüht sich die Regierung, neue Anreize für ein längeres Berufsleben zu setzen. Christian Lindner, der ehemalige Finanzminister der FDP, ging sogar noch einen Schritt weiter und plädierte für eine Erhöhung der Abschläge bei der Frührente, um den vorzeitigen Ruhestand weniger attraktiv zu gestalten.

Frührente 2025: Warum Sie jetzt handeln sollten

Es wird jedoch immer Individuen geben, die nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten möchten. Wer über 50 Jahre alt ist und bereits plant, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, kann möglicherweise Maßnahmen ergreifen, um die Abschläge zu mildern. Allerdings wird dies ab 2025 teurer, weshalb es ratsam ist, noch in diesem Jahr aktiv zu werden.

Die Voraussetzungen für die Frührente in Deutschland nach aktuellem Recht sind wie folgt:

  1. Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. In diesem Fall sind keine Abschläge fällig.
  2. Wer mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ebenfalls vorzeitig in Rente gehen. Allerdings werden in diesem Fall Abschläge auf die Rente erhoben: Pro Monat, die eine Person früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Maximal werden 14,4 Prozent abgezogen.

Früh in Rente gehen: So mildern Sie die finanziellen Einbußen

Es besteht auch die Option, Abschläge zu vermeiden oder zu reduzieren, selbst wenn man nur 35 Beitragsjahre vorweisen kann. Dies ist für Personen über 50 möglich, die bereits wissen, dass sie die Kriterien für eine Frührente erfüllen werden. In solchen Fällen können Betroffene Sonderzahlungen an die Rentenkasse leisten und so einen Ausgleich für die vorzeitige Rente bezahlen. Der Gedanke dahinter ist, dass die Rentenkasse durch die längere Zahlung der Altersrenten durch die Frührente teilweise „entschädigt“ wird.

Um eine Sonderzahlung zu leisten, müssen Interessierte einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen. In diesem Antrag erklären sie ihre Absicht, eine Frührente in Anspruch zu nehmen und die dafür notwendigen Bedingungen zu erfüllen. Die DRV teilt dann mit, wie hoch die Sonderzahlung sein müsste, um die Abschläge auszugleichen. Hier ein Beispiel der DRV zur Veranschaulichung:

Was tun, wenn man im Alter den Job verliert? Manchmal kann Arbeitslosengeld eine bessere Option als Frührente sein.

Die Sonderzahlung kann vollständig oder nur teilweise geleistet werden. Wer letztendlich doch nicht früher in Rente geht, aber die Sonderzahlung geleistet hat, verliert nichts – stattdessen erhält die Person dann eine höhere Rente im Alter.

Michael K. will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent bzw. um 72,00 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden in der zweiten Jahreshälfte 2024 rund 16.600 Euro kosten.

Frührente: So können Sie Abschläge vermeiden und Geld sparen

Wer bereits jetzt die Bedingungen erfüllt und eine frühere Rente in Betracht zieht, sollte noch im Jahr 2024 aktiv werden. Denn ab dem neuen Jahr wird es teurer, da ein Element der Formel zur Berechnung der Sonderzahlungen deutlich ansteigt. Die Hauptbestandteile der Formel sind: Der aktuelle Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie der Prozentsatz, um den die Rente aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns voraussichtlich gekürzt wird. Ab 2025 steigt der Durchschnittsverdienst der Versicherten erheblich, laut Angaben des Bundessozialministeriums von 45.358 Euro im Jahr auf 50.493 Euro.

Die Kosten für den Ausgleich der Abschläge bei der Frührente steigen also im neuen Jahr deutlich an. Wie sich das in Zukunft entwickeln wird, ist ungewiss – sollte eine zukünftige Regierung jedoch beschließen, den Abschlag auf die Frührente weiter zu erhöhen, dann müssten auch die Sonderzahlungen entsprechend höher ausfallen. Die Frührente wird also tendenziell teurer – es lohnt sich daher für Interessierte, bereits jetzt über eine Sonderzahlung nachzudenken.

Rubriklistenbild: © Science Photo Library/Imago

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