Rente
Mehr Rente durch Antrag und Recht auf Frührente – vielen sind die Vorteile nicht bekannt
Nach ihrer beruflichen Laufbahn sind viele Rentner enttäuscht von ihren Ruhestandsbezügen. Aber es gibt Möglichkeiten, diese zu steigern.
Frankfurt - Nach jahrelanger Arbeit ist der Blick auf die erste Rentenzahlung für viele Menschen ernüchternd. Laut den neuesten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) betrug die durchschnittliche Nettorente im Jahr 2023 etwa 1100 Euro. Dabei bekamen Männer mehr Rente als Frauen, die im Schnitt nur 908 Euro monatlich erhielten.
Die geringeren Rentenbezüge bei Frauen resultieren oft aus den Zeiten, die sie der Kindererziehung gewidmet haben, und den damit verbundenen beruflichen Einbußen. Doch es gibt Wege, die Rente im Alter aufzubessern.
Höhere Rentenbezüge durch Kindererziehung
Es gibt zwei zentrale Wege, wie Eltern durch die Kindererziehung mehr Rente erhalten können. Zunächst werden in den ersten drei Jahren nach der Geburt die sogenannten Kindererziehungszeiten angerechnet. In dieser Zeit wird davon ausgegangen, dass der erziehende Elternteil so viel verdient hat, wie der Durchschnitt der Versicherten. Laut DRV erhöht ein Jahr Kindererziehungszeit die monatliche Rente im Jahr 2024 um 39,32 Euro. Insgesamt können Eltern dadurch bis zu 120 Euro mehr Rente pro Monat erhalten.
Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die vielen Menschen unbekannt ist: die Kinderberücksichtigungszeiten (KBZ). Diese Zeiten, die für die Erziehung eines Kindes zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr anerkannt werden, können auf Antrag bei der DRV gutgeschrieben werden. Sie helfen dabei, einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen.
Früher in Rente durch Anrechnung von Erziehungszeiten
Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von rund 66 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. In diesem Fall ist ein früherer Rentenbeginn zwar möglich, jedoch nur mit Abschlägen. Abschlagsfrei ist der Renteneintritt nach 45 Jahren, in denen eingezahlt wurde.
Viele Frauen, die eine Zeit lang aus dem Beruf ausgestiegen sind, um Kinder zu erziehen, kommen auf diese 45 Jahre nicht. Doch was viele nicht wissen: Die Kinderberücksichtigungszeiten können als Versicherungsjahre angerechnet werden.
Zusätzlich können diese Zeiten auch dazu beitragen, die Rentenbezüge zu erhöhen, was besonders für Eltern, die zum Beispiel in Teilzeit arbeiten, relevant ist. Zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr eines Kindes können Eltern beantragen, dass ihre Rentenpunkte um 50 Prozent angehoben werden oder auf den Wert des Durchschnittseinkommens – je nachdem, was niedriger ist. Der aktuelle Durchschnittsverdienst liegt laut DRV bei 45.358 Euro im Jahr, also 3780 Euro im Monat (brutto). Wer weniger verdient, kann von dieser Regelung profitieren.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel
Angelika hat einen Sohn, sie hat in der Zeit zwischen dessen dritten und zehnten Geburtstag nur noch in Teilzeit gearbeitet. Ihr Gehalt lag in Teilzeit bei 2800 Euro brutto im Monat, das sind jährlich 33.600 Euro. Die Rentenversicherung wertet in dieser Zeit ihr Gehalt um 50 Prozent auf, das wären 50.400 Euro. Da das über dem Durchschnittsverdienst der Versicherten liegt, wird ihr Gehalt nur auf das Maximum von 45.358 Euro angehoben. Anstatt 0,7 Rentenpunkten erhält Angelika also pro Jahr 1 Rentenpunkt in der Zeit der Kindererziehung (insgesamt acht Jahre). Insgesamt bedeutet das für sie eine Erhöhung ihrer monatlichen Rente um 81,8 Euro.
Für jedes Kind, das unter zehn Jahre alt ist, wird die KBZ separat angerechnet. Wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden und die Eltern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wird dies so behandelt, als hätten sie in dieser Zeit ein Einkommen erzielt, das 0,33 Rentenpunkten pro Jahr entspricht.
Mehr Rente im Alter für viele Mütter und Väter – das kann auch geteilt werden
Die Kinderberücksichtigungszeiten können auch erst bei der Beantragung der Rente geltend gemacht werden, gehen also nicht verloren. Eltern, die die Zeiten untereinander aufteilen möchten, müssen dies allerdings rechtzeitig in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen. Dazu stellt die DRV ein Formular zur Verfügung, das online ausgefüllt werden kann.
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