„Zahlreiche“ Betroffene festgestellt
Doppelte Besteuerung der Rente – Wie Sie erkennen, ob Sie betroffen sind
Die doppelte Besteuerung der Rente trifft immer mehr Rentner. Ein Blick auf zwei Werte kann Aufschluss darüber geben, ob Sie davon betroffen sind.
Hamm - Berufstätige zahlen über Jahre hinweg Steuern auf ihre Rentenbeiträge. Im Ruhestand kann es jedoch passieren, dass erneut Steuern auf die empfangene Rente erhoben werden. Obwohl die Bundesregierung bereits Maßnahmen gegen diese doppelte Besteuerung ergriffen hat, kann sie dennoch auftreten. Wie können Rentnerinnen und Rentner feststellen, ob sie davon betroffen sind?
Doppelte Besteuerung bei der Rente – Hinweise in der Rentenauszahlung
Um herauszufinden, ob eine doppelte Besteuerung bei der Rente vorliegt, ist ein Blick auf zwei Werte notwendig:
- Die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse (Anteil der Rentenzahlungen, der während der Bezugsjahre steuerfrei bleibt)
- Die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens – hier kann es kompliziert werden, weil die entsprechenden Unterlagen teils Jahrzehnte alt sein können)
Wenn Punkt Nummer 1 nicht mindestens ebenso hoch ist wie Nummer 2, handelt es sich in der Tat um eine doppelte Besteuerung. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass Fälle von doppelter Besteuerung auf Basis derzeit geltenden Rechts (Stand 2022) für „zahlreiche Kohorten“ künftiger Rentner auftreten werden. Wie viele es konkret sind und wie hoch die Besteuerung jeweils ausfällt, sei jedoch vom Einzelfall abhängig.
Risikogruppen für doppelte Besteuerung bei der Rente
Die Doppelbesteuerung der Rente ist ein relativ neues Phänomen. Vor 2005 zahlten Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen, während die Rente selbst weitgehend steuerfrei war. Nach 2005 änderte sich die Besteuerung schrittweise, bis schließlich eine nachgelagerte Besteuerung einsetzte. Bei dieser sind die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar, während im Alter Steuern auf die Rentenzahlungen erhoben werden.
Laut dem Online-Informationsportal gegen-hartz gibt es einige Risikogruppen, denen die doppelte Besteuerung bei der Rente droht. Dazu gehören:
- Rentner, die erst seit Kurzem in Ruhestand sind: Der steuerpflichtige Anteil der Rente kann höher sein, je später der Rentenbeginn eintritt.
- Ehemalige Selbstständige: Je nachdem, wie viel ihrer Rentenversicherungsbeiträge sie selbst gezahlt haben – ohne Arbeitgeberzuschüsse – kann es auch hier zur doppelten Besteuerung kommen.
- Alleinstehende Rentner: Weil hier die Hinterbliebenenrente wegfällt, fällt die steuerfreie Rentensumme vergleichsweise niedrig aus.
- Männer: Sie haben eine statistisch niedrigere Lebenserwartung, was dazu führen kann, dass sie insgesamt weniger Rente erhalten – das wiederum bedeutet eine höhere Besteuerung.
Ampel will Doppelbesteuerung der Rente eliminieren
Erst 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Urteile gefällt, die die Berechnungsgrundlagen zur Bestimmung der doppelten Besteuerung der Rente festlegten. Laut Finanztip hat die Politik erst im darauffolgenden Jahr notwendige Maßnahmen eingeleitet, um diese zusätzliche finanzielle Belastung zu bekämpfen.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag Maßnahmen festgelegt, die dazu beitragen sollen, dass Rentner der doppelten Besteuerung entgehen. So soll beispielsweise der Besteuerungsanteil für Renten aus der Basisversorgung langsamer ansteigen. Seit 2021 steigt er jährlich um einen halben Prozentpunkt, anstatt um einen ganzen. Darüber hinaus soll die Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 entfallen.
Bei Verdacht auf eine Doppelbesteuerung können Betroffene sich an das Finanzamt wenden. Dieses kann prüfen, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt.
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