Chronische Erkrankungen

Mit diesen Krankheiten können Sie früher in Rente gehen – ohne Abzüge

Sind Sie chronisch krank? Dann besteht die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Und das sogar ohne Abschläge. Betroffene müssen aber Voraussetzungen erfüllen.

Hamm - Früher in Rente gehen – das wünschen sich viele Menschen in Deutschland. Manch einer möchte einfach nicht mehr arbeiten – und andere können nicht mehr. Denn Menschen, die unter bestimmten Krankheiten leiden, fällt es oftmals schwer, ihrer Arbeit nachzukommen. Daher können Arbeitnehmer, die chronisch krank sind, unter gewissen Voraussetzungen früher in Rente gehen. Und das auch ohne Abschläge.

Mit diesen Krankheiten können Sie früher in Rente gehen – ohne Abzüge

In Deutschland sind fast acht Millionen Menschen als schwerbehindert eingestuft, was bedeutet, dass sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und staatliche Zuschüsse erhalten. Laut dem Statistischen Bundesamt von 2021 sind bis zu 57 Prozent der schwerbehinderten Menschen trotz ihrer Einschränkungen in den Arbeitsmarkt integriert und voll erwerbsfähig. Vielen Menschen ist aber nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten als Behinderung gelten können.

Chronische Krankheiten können ein Hindernis für die Rente sein, da einige Menschen aufgrund ihrer Erkrankungen nicht bis zum regulären Ruhestandsalter arbeiten können. Dennoch besteht die Möglichkeit, aufgrund von chronischen Krankheiten früher in Rente zu gehen. Als chronische Krankheit definiert das Robert-Koch-Institut (RKI) „lang andauernde Krankheiten, die nicht vollständig geheilt werden können und eine andauernde oder wiederkehrend erhöhte Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems nach sich ziehen.“

Menschen mit chronischen Krankheiten können früher in den Ruhestand

Arbeitnehmer mit einer chronischen Erkrankung können demnach einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der veranlasst, dass sie früher in Rente gehen können. Unter anderem folgende Krankheiten können als chronisch anerkannt werden:

  • Asthma
  • Diabetes
  • Rheuma
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Rückenleiden
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Krebs
  • Migräne
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Folgen eines Schlaganfalls

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist der Grad der Behinderung (GdB) entscheidend. Dieser wird von einem Arzt festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und ist berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Der GdB kann zwischen dem niedrigsten Wert von 20 und dem höchsten Wert von 100 liegen.

Zwei Jahre früher in den Ruhestand: Grad der Behinderung entscheidend

Laut Angaben des Sozialverbandes VdK kann eine schwere Migräne, die den Alltag erheblich beeinträchtigt und regelmäßig auftritt, mit einem GdB von 50 bewertet werden. Nach der Feststellung des GdB kann der Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt werden.

Personen, die bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, haben Anspruch auf verschiedene Leistungen und Nachteilsausgleiche. Neben Steuererleichterungen und Sonderurlaub haben Schwerbehinderte die Möglichkeit, nach 35 Versicherungsjahren zwei Jahre früher in den Ruhestand zu treten – ohne finanzielle Abzüge. Für diejenigen, die mit einer niedrigeren Rente auskommen können, ist sogar ein noch früherer Renteneintritt möglich.

Arbeitnehmer können eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können. Das geht sowohl vollständig oder - wenn Arbeitnehmer noch ein paar Stunden arbeiten können - teilweise, neben dem Einkommen, das erzielt wird. Die Bundesregierung plant ein neues Rentenpaket. Ziel ist ein stabiles Rentenniveau. Das Gesetz hat Auswirkungen auf Arbeitnehmer, denn die Beiträge steigen.

Rubriklistenbild: © Lino Mirgeler/dpa

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