Mehr Geld
Mindestlohn steigt 2024 in vielen Branchen – Tabelle zeigt Erhöhungen
Für Millionen Beschäftigte gibt es 2024 mehr Geld, denn in vielen Branchen steigt der Mindestlohn. Eine Tabelle zeigt, wer mehr Lohn erhält und ab wann.
Hamm - Das neue Jahr kommt, und mit ihm kommt für Millionen Beschäftigte mehr Geld aufs Konto. Nicht nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 erhöht, auch in vielen Branchen werden bereits zum Start des Jahres höhere Löhne gezahlt. Andere ziehen in den Folgemonaten nach. Rente, Bürgergeld und Pflegezuschuss: In weiteren Bereichen gibt es 2024 wichtige Änderungen.
Gehalt 2024: Der Mindestlohn steigt in vielen Branchen
Wer nach dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn bezahlt wird, darf sich 2024 und 2025 auf mehr Geld freuen. Die ständige Mindestlohnkommission hat sich im Juni 2023 auf eine Anhebung des Mindestlohns von 12 Euro brutto in der Stunde um etwa 6,8 Prozent verständigt. Die Erhöhung soll allerdings in zwei Schritten erfolgen:
- 1. Januar 2024: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde
- 1. Januar 2025: Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde
Dieser Brutto-Stundenlohn ist allen Beschäftigten mindestens zu zahlen. Wichtig: Er gilt nicht nur für Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Bei letzteren wirkt sich das Plus doppelt aus. Für sie erhöht sich dadurch auch die Verdienstgrenze von bisher 520 auf dann 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Höherer Mindestlohn in vielen Branchen – Tabelle zeigt, wer mehr Geld erhält
Weniger als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn darf nicht gezahlt werden. Allerdings dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Branchen-Tarifverträge auch höhere Löhne zahlen. In mehreren Bereichen dürfe sich Beschäftigte gleich zu Beginn oder im Laufe des Jahres 2024 über eine Anhebung des branchenspezifischen Mindestlohns freuen:
| Branche | Mindestlohn aktuell* (Euro pro Stunde) | Mindestlohn neu* (Euro pro Stunde) | Termin* |
|---|---|---|---|
| Altenpflege, Pflegehilfskräfte | 14,15 | 15,50 | Mai 2024 |
| Altenpflege, Qual. Pflegehilfskräfte | 15,25 | 16,50 | Mai 2024 |
| Altenpflege, Pflegefachkräfte | 18,25 | 19,50 | Mai 2024 |
| Aus- und Weiterbildung, Päd. Mitarbeiter | 17,87 | 18,58 | Januar 2024 |
| Dachdecker | 14,80 | 15,60 | Januar 2024 |
| Elektrohandwerk | 13,40 | 13,95 | Januar 2024 |
| Gebäudereinigung (Innen-/Unterhaltsreinigung) | 13,00 | 13,50 | Januar 2024 |
| Gebäudereinigung (Glas/Fassade) | 16,20 | 16,70 | Januar 2024 |
| Gerüstbauerhandwerk | 13,60 | 13,95 | Oktober 2024 |
| Leih-/Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) | 13,00 | 13,50 | Januar 2024 |
| Maler/Lackierer (Geselle) | 14,50 | 15,00 | April 2024 |
| Schornsteinfeger | 14,20 | 14,50 | Januar 2024 |
* Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Zudem gibt es für Mitarbeitende in der Altenpflege mehr Urlaub: Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus im Jahr 2024 weiterhin Anspruch auf neun Tage mehr.
Auf Autofahrer kommen im Jahr 2024 einige Änderungen zu. Blackbox und Tempowarner werden zur Pflicht und bestimmte Winterreifen sind nicht mehr erlaubt. Bereits der Dezember 2023 bringt Neuerungen etwa beim Bürgergeld, beim Wein und bei Rasenmähern.
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